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Craft Beer, Recht und Genuss

08:46

Die Folgen eines fiktiven „Bierverbots“ für individuelle Personen: Die Statistik von alkoholinduzierten Verbalinjurien und/oder Körperverletzungen würde verkürzt. Die Folgen eines realen Verbots für ein individuelles Bier: Die Absatzstatistik wird verkürzt. Auch wenn die Rechtslage beim Camba Milk Stout eindeutig ist, basiert sie auf einem absurden Gegensatz.

Milk Stout: Camba Bavaria vs. Rechtslage

Ausgehend von den USA hat sich „Craft Beer“ zu einem der großen Trends im Brauwesen entwickelt. Experimentiert wird dabei sowohl mit den Zutaten (allein aus der Kombination der zahlreichen Hopfensorten ergeben sich unbegrenzt viele Möglichkeiten) als auch mit international bekannten Bierstilen. Zu den Motoren dieses Trends gehört u.a. die Brauerei Camba Bavaria aus dem beschaulichen Truchtlaching. Das liegt am Chiemsee und damit mitten in Bayern, dem Erfinder des Reinheitsgebots für Bier von 1516.

Allerlei leckere und (tatsächlich auch mit Preisen) ausgezeichnete Biere haben hier die Sudkessel verlassen: Neben den bayerischen Klassikern wie dem Hellen oder dem Weißbier gehören auch angelsächsische Varianten wie (India) Pale Ale oder Porter dazu. Ein ganz besonderes Getränk in dieser Runde ist das „Camba Milk Stout“. Dessen klassische Zutaten sind Brauwasser, helle und dunkle Gerstenbraumalze, die beiden Hopfen Fuggles und Goldings sowie obergärige Bierhefe. Weitere Zutaten sind aber Milchzucker, Haferflocken und Gerstenflocken.

Damit passt das Milk Stout nicht zum deutschen Reinheitsgebot und speziell in Bayern nicht in den Toleranzbereich der Behörden. Denn während in Thüringen und Niedersachsen „besondere Biere“ gebraut werden dürfen, kennt Bayern hier keine Ausnahmen. Aufgefallen ist dies durch einen Besuch des Bayrischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Zwei konkurrierende Urteile von Behörden

Im Gutachten, das auf eine Probennahme im Februar 2014 folgte, heißt es sinngemäß:  Camba Milk Stout ist kein Bier im Sinne des Vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG), es ist vielmehr ein „sonstiges Getränk“. Für das Erzeugnis gebe es zudem weder eine Rechtsvorschrift noch eine Verkehrsbezeichnung. Außerdem könne die Kuh auf dem Etikett zu der Annahme führen, in dem Getränk könnte sich Milch befinden. In der Summe mit einigen weiteren Aspekten wurde der Verkauf behördlich untersagt – ohne Gewährung von Aufbrauchfristen.

Um den Vertrieb des Getränks zu retten, stellten die Brauer der Camba Bavaria bei der Bundesfinanzverwaltung daraufhin einen Antrag auf eine zolltarifliche Untersuchung und Einstufung in die kombinierte Nomenklatur. Alles, was das bayerische LGL beanstandete, wurde auf dem neuen Etikett des „vergorenen, alkoholhaltigen Getränks“ namens „kliM tuotS“ entfernt. Kein Verweis auf „Bier“ oder „Brauerei“ blieb übrig (Etikettenvergleich hier). Trotzdem kam die zollrechtliche Bewertung zu einem eindeutig anderen Urteil: Aufgrund der Beschaffenheitsmerkmale handelt es sich bei Milk Stout alias „kliM tuotS“ um ein Bier im Sinne von §1 Absatz 2 Nr. 1 des Biersteuergesetzes.

Die Folge dieser beiden Urteile: Was steuerrechtlich ein Bier ist, muss aufgrund der Zutaten als „Getränk“ deklariert werden. Und im Ergebnis ist es nicht vertriebsfähig, solange Camba Bavaria es am eigenen Standort brauen will. Als Lohnfüllung aus dem EU-Ausland dürfte es dagegen vertrieben werden.

Entdecker-Tour zu Craft Beer

Der Großteil der anderen Camba-Biere ist jedoch innerhalb der Grenzen des Reinheitsgebots und grenzt sich durch Braustile oder Kombination der Zutaten von Massenprodukten ab. Wer auf Entdeckungstour gehen will: Traditionelle Sorten wie Helles, Bock- und Weißbiere lassen sich ebenso wie internationale Sorten wie Ale, Stout oder Belgisch Triple sowohl in Truchtlaching entdecken als auch im „Tap-House“ in München. Speziell die Craft Beer-Bar nach US-Vorbild in der Nähe des Ostbahnhofs lohnt einen Besuch. Sie wird zwar von Camba betrieben, bietet inklusive der eigenen Produkte aber insgesamt rund 200 nationale und internationale Biere an, davon ca. 40 aus dem Zapfhahn.

Eine andere Alternative, um den Geschmackshorizont zu erweitern, ist dieses Wochenende übrigens die Braukunst Live. Das Bierfestival hat sich in fünf Jahren zu einem der größten Events seiner Art in Europa entwickelt. Mittlerweile präsentieren sich hier über 100 Aussteller, die Einblicke in echte Braukunst und die Genusswelt edler Biere ermöglichen.

Zu den bekannten Vertretern vor Ort gehört beispielsweise Hofbräu (die mit dem Hofbräuhaus in München) mit einem neuen, kaltgehopften Weißbier Hallodri im Gepäck. Pilsner Urquell wartet dagegen mit einer historischen Bierrarität auf: einem unfiltrierten und unpasteurisierten Bier aus dem handgefertigten Holzfass, gebraut wie im Jahr 1842. Die weiteren Aussteller bewegen sich in der Spanne „Junge Wilde“ wie Mashsee aus Hannover und „alteingesessen“ wie Weihenstephan (belegt seit dem Jahr 1040). Geographisch werden u.a. England, die USA, Italien, Norwegen, Schottland und das Baltikum abgedeckt.

Zum Schluss noch drei Tipps für ein solches Verkostungserlebnis: Der Alkoholgehalt von Craft Beer liegt manchmal deutlich über den hiesigen Standardwerten. Auch wenn speziell bei der Braukunst Live die Gläser nur mit 0,1 l ausgeschenkt werden, sollte immer wieder eine Runde Wasser eingelegt werden. Zwischendurch eine herzhafte Kleinigkeit zu essen, ist ebenfalls gut. Und die Anreise sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.

Weiterführende Links:

Kolumne „Life & Style“
Einmal im Monat schauen wir mit „Life & Style“ über den Tellerrand dessen, was die Arbeit einer Verrechnungsstelle oder eines Anwalts im engeren Sinn betrifft. Das kann einen direkten Bezug haben, wie der Krawattenzwang für Anwälte?, oder es beschäftigt sich mit den angenehmen Seiten des Lebens. So wie heute unsere Vorschau zur Braukunst Live! in München, mit über 21.000 Mitgliedern der größte Bezirk der Bundesrechtsanwaltskammer.