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Die Mandanteninformation zur AnwVS

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Es gibt drei Gründe, warum Sie diese Zeilen lesen: Sie sind ein regelmäßiger Besucher unseres Facebook und Twitter gefolgt – oder Sie sind über eine Suchmaschine auf diesen Artikel gestoßen, weil Sie Mandant eines Kunden von uns sind und Sie einen Mandanteninformation zu unserem Service erhalten haben. Speziell für die dritte Gruppe haben wir den nachfolgenden Artikel geschrieben. Wir sind sicher, Ihre offenen Fragen zu beantworten.

Warum Ihr Anwalt auf uns als Verrechnungsstelle setzt

Vielleicht kennen Sie den Service von Verrechnungsstellen bereits von Ihrem Haus- oder einem Facharzt: Der Mediziner Ihres Vertrauens behandelt Sie und gibt die nachgelagerten Verwaltungsarbeiten an einen spezialisierten Dienstleister ab. Damit haben er und seine Angestellten mehr Zeit, sich um die Belange ihrer Patienten zu kümmern.

Auf das selbe Prinzip setzt auch Ihr Anwalt: Seine Kernkompetenz ist die Rechtsberatung seiner Mandanten, während das Honorarmanagement – Rechnungen schreiben, Zahlungseingänge überprüfen, etc. pp. – im Regelfall eher als notwendige Pflicht wahrgenommen wird. Speziell wenn Ihr Anwalt bei zwei, drei oder mehr Banken ein Konto führt oder er ein hohes Aufkommen an eher kleinen Honorarrechnungen hat, kann die Verwaltung viel Zeit in Anspruch nehmen und wertvolle Kapazitäten binden.

An dieser Stelle kommen dann wir ins Spiel: Wir sind seit über zehn Jahren als Dienstleister in diesem Bereich aktiv und haben uns bei Anwälten und bei deren Mandanten einen guten Ruf als verlässlicher Partner erarbeitet. Wir gewährleisten die korrekte Bearbeitung der uns vorgegebenen Rechnungen und erteilen jederzeit alle gewünschten Auskünfte, wenn Sie als Rechnungsempfänger eine Frage haben.

Die Mandanteninformation: Ein Formular, drei Erklärungen

Damit dieses Prinzip funktioniert, braucht es eine solide Grundlage: Dies ist die „Zustimmungs-, Einwilligungs- und Abtretungserklärung“, die sie als Mandanteninformation von Ihrem Anwalt erhalten haben. Damit sie gültig wird und damit auch das Abrechnungsverfahren zum Einsatz kommen kann, ist zwingend Ihr schriftliches Einverständnis erforderlich.

Nachdem Sie auf dem Formular die entsprechenden Angaben gemacht haben, geben Sie mit Ihrer abschließenden Unterschrift eine Erklärung über vier Punkte ab. Im umfangreichen ersten Punkt geht es insbesondere um Daten bzw. Informationen, die wir für unsere Arbeit benötigen. Ebenso willigen Sie ein, dass wir bei einer Auskunftei eine Bonitätsabfrage vornehmen. Dies ist notwendig, da wir die übertragenen Rechnungen vorfinanzieren. Beide Aspekte behandeln wir natürlich mit absoluter Verschwiegenheit.

Einen noch größeren Raum nimmt der dritte Punkt ein, der sich mit der Abtretung von Freistellungs- und Zahlungsansprüche gegen Dritte beschäftigt. Um die rechtliche Vielfalt dieses Punktes abzudecken, muss dieser Abschnitt so lang sein. Die wesentliche Aussage findet sich aber im ersten Satz, der sinngemäß lautet: Wenn die AnwVS die Honorarforderung Ihres Anwalts ausgelichen hat und Ihnen eine dritte Partei (wie etwa Rechtsschutzversicherungen oder die Staatskasse), diese Forderung jetzt zurückerstatten will, dann treten Sie dieses Recht an uns ab.

Deutlich knapper sind die Punkte zwei und vier: Hier erklären Sie u.a., dass Sie auf die Unterschrift Ihres Anwalts auf den Rechnungen verzichten, und dass diese Erklärung für alle laufenden und zukünftigen Mandatierungen gilt. Davon unberührt bleibt natürlich Ihr Recht, diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen zu können.

Abschließende Gedanken

Im Kern sollte aber Ihr Anwalt Sie über die wesentlichen Inhalte dieses Formulars aufgeklärt haben. Deshalb ergänzen wir noch einen Punkt, den er wahrscheinlich eher nicht auf dem Radar hat.

Wer hierzulande unsere Dienstleistung anbietet, benötigt eine entsprechende Zulassung. Die näheren Details regelt ein entsprechendes Gesetz, die Kontrolle und Freigabe obliegt gemeinschaftlich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und der Bundesbank. Als Pionier im Bereich der Verrechnungsstellen für Anwälte erfüllen wir diese Vorgaben, seitdem sie bestehen.

Das von uns praktizierte Abrechnungsverfahren ist damit vielfach bewährt und es erfüllt alle regulatorischen Vorgaben. Von der praktischen Seite aus betrachtet: Die beste Arbeit – auch im Sinne seiner eigenen Kunden – leistet, wer sich auf seine eigentlichen Aufgaben konzentriert. Indem wir uns auf unser Fachgebiet konzentrieren, befreien wir Ihren Anwalt von vielen Verwaltungsaufgaben. Damit hat er mehr Zeit, die speziell Mandanten wie Ihnen zugutekommt.

Ansonsten: Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, können Sie gerne einen Kommentar unter diesen Text setzen. Wir antworten gerne!