Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Kanzleimarketing: Blog zum Thema Werberecht

09:01

Das vielleicht bekannteste Zitat des US-Psychologen Paul Watzlawick lautet: „Man kann nicht nicht-kommunizieren.“ Dies gilt im übertragenen Sinn auch für die Kommunikation von Unternehmen – und speziell Rechtsanwälte müssen stets darauf achten, ob sie noch sachlich informieren oder schon unerlaubt werben. Darüber hinaus gibt es aber noch einige Fallstricke im Werberecht, die gleichermaßen für freie Berufe wie alle kommerziellen Anbieter gelten. Ein interessanter Blog gibt praktische Hilfestellung.

Recht komplex: Werbung in allen Facetten

Für Verbraucher ist das Werberecht eine einfache Sache: TV- und Radiospots sowie Anzeigen im Web, im Magazinen und auf Plakatwänden. Für die Absender der Werbebotschaften ist die Sache schon schwieriger, denn das Werberecht befasst sich mit einer Vielzahl unterschiedlicher Themenfelder – und die Kommunikation überlappt auch in andere Rechtsbereiche. Es fängt bei der vollständigen Angabe aller Pflichtinformationen auf einer Website an, geht über die sichere Gestaltung von Online-Shops bis hin zur rechtskonformen Ausgestaltung einer einzelnen Kampagne.

Darüber hinaus sind auch Wettbewerbsrecht, Markenrecht und alle weiteren einschlägigen Gesetze sowie das Berufsrecht zu beachten. Letzteres definiert spezifisch für Anwälte beispielsweise den Unterschied zwischen erlaubter Information und unerlaubter Werbung.

Eine konkrete Orientierung in diesem Dschungel bietet der Blog werberecht.de von Sebastian Erhardt, einem auf IT, Gewerblichen Rechtsschutz und Werbung spezialisierten Rechtsanwalt. Er beleuchtet die vorgenannten Aspekte und geht im Kern stets der Frage nach, wie eine Werbung gestaltet sein darf bzw. in welcher Form eine konkrete Marketingmaßnahme zulässig ist. Als Rechtsgebiete hat er dabei Datenschutzrecht, Lebensmittelrecht, PreisangabenVO, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Zivilrecht im Blick.

Allgemein relevant: Übersicht passender Urteile

Eine umfangreiche Kategorie widmet Erhardt passenden Gerichtsurteilen. Ein Beispiel: „LG Köln: Fehlende Datenschutzerklärung ist abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß“. Da Tracking-Tools wie Google Analytics oder Piwik (um nur zwei Werkzeuge für Websites zu nennen) flächendeckend verbreitet sind, ist auch der Leserkreis für potenziell unendlich groß.

Ähnlich sieht es mit dem Urteil des LG Freiburg von Januar 2016 aus, dass sich mit der Frage zu beschäftigen hatte, ob der Versand postalischer Werbung trotz vorherigen Widerspruchs unzulässig ist. Grundsätzlich interessant für jeden Nutzer einer geschäftlichen E-Mail-Adresse – dies gilt bei Geschäftsreisen und umso mehr jetzt in den Sommerferien – ist auch die höchstrichterliche Beurteilung, wie automatisierte Bestätigungsmails mit werblichem Inhalt betrachtet werden.

Klein, aber fein: Ratgeber mit relevanten Praxistipps

Was für IT-Rechtler Standardwissen ist, kann anderen als nützlicher Ratgeber dienen – die gleichnamige Rubrik „Ratgeber“ mit bislang zwei Beiträgen. Einer davon ist der sehr praktisch ausgelegte Text „Rechtskonformer Versand von E-Mail Newslettern: Darauf sollten Sie achten!“ von Ende Januar. Obwohl der Versand von Newslettern an (potenzielle) Kunden bzw. Mandanten branchenübergreifend seit jeher zu den erfolgreichsten Kommunikationsmitteln im Online-Sektor gehört, bleibt juristisch saubere Ausgestaltung weiterhin eine fortwährende Herausforderung. In seinem Beitrag gibt Erhardt eine Reihe an Rechtstipps, die unbedingt berücksichtigt werden sollten.

Im zweiten Text geht Erhardt der Frage auf den Grund, was das richtige Verhalten bei einer Abmahnung wegen Versands von unzulässiger E-Mail-Werbung ist. Auch hier gilt: lesenswert.

Fazit:

In seiner jetzigen Form ist der Blog werberecht.de definitiv einen Besuch wert, da die breite inhaltliche Streuung innerhalb des Themenkomplexes „Kommunikation und Werbung“ für jede Branche Ansatzpunkte hat. Allerdings ist derzeit etwas Ruhe eingekehrt: Nachdem Erhardt im Januar und Februar ein ganzes Bündel an Texten veröffentlicht hat, datiert der jüngste Beitrag vom 18. Februar. Es steht zu Wünschen, dass er in den Sommerferien genügend Energie tankt, um das Projekt im pätsommer/Herbst wieder mit Leben zu füllen.