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Tag des Glücks und das Recht auf Glück

08:59

Trotz aller Krisen und Katastrophen werden die hiesigen Tageszeitungen spätestens am Samstag das Glück auf die Titelseite heben – oder mindestens an prominente Stelle im bunten Teil. Ob die Online-Medien mitziehen oder die Veröffentlichung entsprechender Artikel auf Sonntag terminieren, wird sich zeigen. Anlass dafür ist der „Tag des Glücks“, ein internationaler Aktionstag, den die Vereinten Nationen im Jahr 2012 beschlossen haben. Wir nehmen das zum Anlass, die rechtlichen Aspekte in den Blick zu nehmen.

Die rechtliche Lage des Glücks

Das deutsche Grundgesetz enthält eine Reihe von Grundrechten als Abwehrrechte gegenüber dem Staat, das Thema „Glück“ findet sich hier aber nicht. Gleichwohl lässt sich mit gutem Willen das „Recht auf Glück“ ableiten, denn in § 2 beispielsweise wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Eine explizite Erwähnung des G-Wortes findet sich aber ebensowenig in den später folgenden Paragraphen. Das lässt den ein oder anderen verwundert zurück, denn schließlich hatten sich die Väter des Grundgesetzes an der „Declaration of Independence“ der Vereinigten Staaten orientiert. Da heißt es unmissverständlich:

„Wir halten diese Wahrheiten für ausgemacht, daß alle Menschen gleich erschaffen worden, daß sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt worden, worunter sind Leben, Freyheit und das Bestreben nach Glückseligkeit.“ (Übersetzung des Pennsylvanischen Staatsboten von 1776)

Noch einen Schritt weiter geht das im Himalaya liegende Königreich Bhutan: Dort ist seit dem Jahr 2008 das „Bruttonationalglück“ als Ziel in der Verfassung verankert. Den Begriff gibt es seit den 1970er Jahren, er gilt als Alternative zum Bruttoinlandsprodukt (Quelle: sz.de). Im Jahr 2011 wurde auch in Brasilien geprüft, das Grundrecht auf Glück in die Verfassung aufzunehmen (Quelle: sz.de). Da es keine weiteren Meldungen zu dem Thema gibt, dürfte das Parlament die Sache wohl zu den Akten gelegt haben.

Die Rechtsprechung und das Glück

Das Rechtswesen baut auf Sachlichkeit, insofern kann es hier im engeren Sinn keine Orientierung geben. Recht soll Konflikte regeln, formale, nachvollziehbare Herangehensweisen wählen und frei von Emotionen bleiben.

Vielleicht hilft aber eine Betrachtung aus unterschiedlichen Perspektiven. Seitens der Kläger wird es jedenfalls in den seltensten Fällen als Glück empfunden, wird ein Prozess gewonnen. Es sorgt vielleicht für Zufriedenheit, wenn gegen einen Vertragspartner ein berechtigter Anspruch durchgesetzt wird. Aber beispielsweise für Schadenersatz gilt oft: Geld allein macht nicht glücklich und kann physische oder psychische Folgen nur selten aufwiegen.

Aus der Perspektive des Beklagten kann die Sache häufig genau anders ausschauen: Wer das mögliche Höchstmaß einer Strafe kennt und mit einem Freispruch oder dem vielzitierten „blauen Auge“ aus der  Sache rauskommt – der ist im Regelfall glücklich.

Die (Rechts-)Filme und das Glück

In Film und Fernsehen gehört das Glück zum Standardfall, jedenfalls hat der Großteil der erfolgreichsten Filme ein klassisches „Happy End“. Sichtbar wird das auch an vielen Anwaltsfilmen, darunter „Die Firma“ (The Firm, 1993) mit Tom Cruise, „Erin Brockovich“ (Erin Brockovich, 2000) mit Julia Roberts oder „Ein (un)möglicher Härtefall“ (Intolerable Cruelty, 2003) mit George Clooney. Mit „Das Streben nach Glück“ (The Pursuit of Happyness) mit Will Smith wurde 2006 sogar ein Film gedreht, der im englischen Originaltitel wortwörtlich die Formel aus der Unabhängigkeitserklärung aufnimmt.

Übrigens: Die Berlinale hat dieses Jahr bei ihrer 66. Auflage quasi das Thema des UN-Aktionstags vorweggenommen: „Recht auf Glück“ lautete das Wettbewerbsmotto beim größten Publikumsfestival der Welt. So vielseitig das Motto ausgelegt werden kann, zeigte sich auch das Programm mit über 400 Filmen in 12 Sektionen.  Die Auswahl der Filme lag dabei eher auf den großen und kleinen Problemen, denen es sich zu stellen gilt, als auf zugkräftigen Namen.

Und die Quintessenz?

Der Frage, ob es ein Recht auf Glück gibt, haben sich schon bedeutend längere Texte als dieser Blog-Beitrag gewidmet. Gleichwohl finden sich hier alle Zutaten für eine (kompakte) Antwort: Was Glück ist, kann immer nur eine subjektive Einschätzung sein – aber ist Aufgabe des Rechts, einen sicheren Rahmen dafür zu schaffen, was ganz individuell als Glück empfunden wird. Auf jeden Fall ist der Tag des Glücks ein guter Anlass, um innezuhalten und sich noch einmal Klarheit zu verschaffen, was einen selbst glücklich macht oder wo Glücksmomente zu finden sind.