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Handbuch Online-Portal (3): Betragsmäßige Grenzen der Honorarvorfinanzierung

15:55

Unser Honorarausfallschutz gibt einem Anwalt die Sicherheit, nicht umsonst gearbeitet zu haben. Auch wenn er weiß, dass er sein Geld bekommt – wann es soweit ist, bleibt offen. Im Gegensatz dazu führt die Honorarvorfinanzierung zu Gewissheit: Unabhängig davon, bis wann (oder ob) der Mandant bezahlt, gleichen wir den Rechnungsbetrag sofort aus. Das bringt Zinsgewinne, erleichtert die Buchhaltung und erspart Aufwand und Verdruss. Gleichwohl gibt es Einschränkungen.

Debitoren- oder „Ankaufslimit“ – auf den Mandanten kommt es an

Rechnungen werden ausgezahlt, soweit das individuelle Debitorenlimit noch nicht überschritten ist. Es bezieht sich auf die maximale Schuldensumme, die für einen bestimmten Schuldner bei der AnwVS gleichzeitig auflaufen darf. Das Limit legen wir je nach Bonität des Schuldners fest, dafür greifen wir auf die üblichen Auskunfteien zurück, z.B. die Schufa für Privatpersonen oder die Crefo für Unternehmen. Im Online-Portal sind die Summen für jeden einzelnen Mandanten unter „Dokumente“ zu finden (siehe Handbuch Online-Portal, Teil 2).

Nachdem wir die ersten beiden Artikel zum Handbuch Online-Portal unser Musterpersonal vorgestellt haben, setzen wir es natürlich auch bei der Beispielrechnung wieder ein:

  • Unser Musteranwalt Árni Anwaldson hat vier Rechnungen an seinen Mandanten Paul Pleite über jeweils 2.000 Euro eingereicht…
  • …und dieser hat sein Debitorenlimit von 9.000 Euro weitgehend ausgereizt, da er noch keinen Cent bezahlt hat,…
  • …dann beträgt die Differenz von offener Rechnungssumme (8.000 Euro) und Debitorenlimit (9.000 Euro) in diesem Fall 1.000 Euro. Wir nennen das „Ankaufslimit“.

Wenn Anwaldson also Paul Pleite ein weiteres Mal zum Gegenwert von 2.000 Euro berät und dafür eine fünfte Rechnung einreicht, bekommt er nur noch einen Teilbetrag gutgeschrieben: 1.000 Euro gleichen wir innerhalb eines Werktages aus, die restliche Summe nicht.

Eine andere Rechnung ergibt sich, wenn Paul Pleite vorher einen Teil seiner Schulden begleicht. Dann steigt das verfügbare Ankaufslimit um diese Summe. Bleiben wir der Einfachheit halber bei runden Zahlen und nehmen eine Teilzahlung von 1.000 Euro an. In diesem Fall bekommt Árni Anwaldson den ganzen Betrag der fünften Rechnung ausgezahlt. Allerdings ist dann für eine sechste Rechnung gar kein Spielraum mehr übrig – bis Paul Pleite erneut bezahlt.

Anders sieht die Sache bei dem zweiten Mustermandanten Gustav Gold aus, der als erfolgreicher Unternehmer das Gegenstück zu Paul Pleite darstellt. Seine Bonität ist über Zweifel erhaben, so dass sein Debitorenlimit gleich bei 20.000 Euro liegt.

Gesamtankaufslimit – Obergrenze durch die Kanzlei selbst

Daneben gibt es noch eine zweite Obergrenze, die sich auf die angeschlossene Kanzlei bezieht: das so genannte „Gesamtankaufslimit“. Das ist die Summe aller offenen Rechnungen, unabhängig vom Empfänger. Auch hier darf eine bestimmte Grenze nicht überschritten werden.

Während wir mit dem Debitorenlimit das Ausfallrisiko vermindern, begrenzen wir hier das Regressrisiko: Angekaufte Forderungen, die z.B. nicht beglichen wurden und bei denen der Anwalt keine Durchsetzung wünscht, geben wir zurück. Da wir den Rechnungsbetrag aber schon ausgezahlt haben, sind wir unsererseits dem Risiko ausgesetzt, dass der Anwalt nicht in der Lage ist, ihn zurückzuerstatten.

Aus diesem Grund wird für jede angeschlossene Kanzlei ein Gesamtankaufslimit festgesetzt, das wir individuell an den jeweiligen Bedürfnissen ausrichten. Zusätzlich haben wir eine Faustformel, um bei Bedarf das Gesamtankaufslimit zu reduzieren oder auch zu erhöhen. Aufgrund von langjährigen Erfahrungswerten orientieren wir uns etwa an einem Achtel des Jahresumsatzes.

Eine erste, unkomplizierte Limitgrenze haben wir bei 20.000 Euro pro haftendem Partner gesetzt. Viele unserer Kunden – wie beispielsweise Árni Anwaldson schon allein wegen Gustav Gold – haben aber die Option auf mehr gezogen. In solchen Fällen benötigen wir die vollständige BWA der Kanzlei, um eine Individualprüfung vornehmen zu können.

Vorschau

Selbstverständlich stecken in der Honorarvorfinanzierung noch ein paar weitere Parameter. Dazu gehören Umfang (d.h. die Höhe der Auszahlung) und Dauer (unser Umgang mit Einwänden) ebenso wie Hintergrundinformationen zur Art der Rechnungen, die wir ankaufen. Aber das wird Thema eines kommenden Blog-Beitrags sein.

Soweit zum Menüpunkt „Dokumente“… Welche Welten z.B. hinter „Rechnung einreichen“ und „Debitor anmelden“ zu entdecken sind oder welche Abenteuer Arní Anwaldson mit seinen beiden Mandanten erlebt: Das wird Thema zukünftiger Blog-Beiträge sein.

 Hintergrund: Árni Anwaldson, Gold und Pleite
Árni Anwaldson ist ein fiktiver Anwalt im Städtedreieck Kassel-Erfurt-Göttingen. Er kommt gebürtig aus Island und hat zwei langjährige Mandanten, die gegensätzlicher nicht sein könnten: den erfolgreichen Unternehmer Gustav Gold und sein erfolgloses Gegenstück Paul Pleite. Anwaldson ist der „Max Mustermann“ der AnwVS.