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Betrug mit Papierüberweisungen: Geschäftskonto absichern

09:54

Täte Dummheit weh, müssten manche Gauner den ganzen Tag vor Schmerzen brüllen: Anstatt unterhalb der Wahrnehmungsebene zu betrügen, überreizen sie und stehen mit leeren Händen da. Die AnwVS hat bei beleghaften Überweisungen einen solchen Fall entdeckt und flächendeckend einen effizienten Abwehrmechanismus installiert. Dann ist mit wenig Aufwand auch für Rechtsanwälte mit deutlich weniger Konten möglich.

Die Sachlage: Beleglos im Aufwind…

Mehr Komfort und höhere Geschwindigkeit bei geringeren Kosten: Das sind die drei wichtigsten Gründe für den Erfolg belegloser Überweisungen. Auch wir setzen aus diesen Gründen komplett auf den digitalen Bankverkehr.

Obwohl sich im Zeitfenster von 2010 bis 2014 die Gesamtzahl aller Überweisungen mit einem homöopathischen Plus von 0,9% faktisch stagnierte, stieg die Anzahl belegloser Transaktionen um gut 5% von 4,9 Milliarden auf beinahe 5,2 Milliarden. Dagegen verzeichneten die klassischen Überweisungen mit einem Beleg auf Papier einen deutlichen Rückgang von über 20% auf 747,1 Millionen Transaktionen. Anders formuliert: Binnen fünf Jahren sank der relative Anteil der Papierüberweisungen um etwa vier Prozentpunkte auf einen Anteil von 12,6 %.

… und beleghaft anfälliger für Betrug

Bankseitig schrumpfte gleichzeitig aber auch die Aufmerksamkeit. Auf den ersten Blick verwundert das, schließlich werden echte Belege in den einzelnen Filialen immer seltener. Auf den zweiten Blick ist die Sache aber nachvollziehbar: Während Algorithmen nach der einmaligen Programmierung klaglos, ununterbrochen und vor allem kostengünstig  ihren Dienst verrichten, müssen Papierüberweisungen im Massenzahlungsverkehr schnell und kostengünstig von Mitarbeitern bearbeitet werden. Jedes Kreditinstitut habe daher eigene Modalitäten, um Betrügereien zu verhindern, sagt der Bundesverband deutscher Banken. Gibt es keine Ungereimtheiten und bleibt alles im Rahmen, rutschen betrügerische Überweisungen also durch.

So funktioniert die Betrugsmasche grundsätzlich

Anfällig für die Betrugsmasche mittels Überweisungsträger ist grundsätzlich jeder Kontoinhaber. Jedoch sind Unternehmer ebenso wie Vertreter der freien Berufe aufgrund der vorgeschriebenen Transparenz eher betroffen: Ihre Kontodaten finden sich auf Briefköpfen, auf Rechnungen und – je nach Branche – oft genug im Internet. Selbst kleinere bis mittlere Kanzleien schreiben monatlich eine dreistellige Anzahl an Honorarrechnungen. Das erhöht auch für Rechtsanwälte die Gefahr, dass die sensiblen Daten in die falschen Hände geraten.

Sollte dies der Fall sein, passiert folgendes: Mit den Bankdaten füllen Betrüger Papierbelege aus und werfen sie in die (Nacht-)Briefkästen der Banken und Sparkassen. Das ist zwar personalintensiv und deswegen weniger verbreitet als Phishing, gleichzeitig fehlen hier selbst einfachste Absicherungen wie PIN und TAN und natürlich der persönliche Kontakt am Bankschalter. Damit ist auch die Erfolgsquote höher – wenn man es richtig macht. Dazu gehört auch, dass man sich das richtige Opfer aussucht – und nicht die AnwVS.

Leere Hände wegen Dummheit (und Gier)

Bei unserer langjährigen Hausbank sind wir ein relevanter Kunde sowohl hinsichtlich des bewegten Umsatzvolumens als auch hinsichtlich der Konten, die wir für unsere Kunden unterhalten. Ein erster dreistufiger Sicherheitscheck gegen Betrug ergibt sich durch die eingeübte Praxis:

  1. Unsere Konten dienen vorrangig als Einzahlungskonten für viele – Auszahlungen betreffen im Regelfall nur wenige.
  2. Überweisungen tätigen wir üblicherweise auf inländische Konten – das Ausland ist möglich, aber selten nötig.
  3. Beleglose Überweisungen sind der Standard – ohne Ausnahmen.

Ergänzend hat unsere Hausbank eigene Mechanismen, beispielsweise ab einer bestimmten Summe für eine Überweisung. In der vergangenen Woche nun hat ein Gauner gleich alle drei Hürden gerissen und zusätzlich eine zu hohe Summe eingetragen. Die willkürlich hingekritzelte Unterschrift fiel da schon gar nicht mehr ins Gewicht…

Tipp: Unknackbaren Abwehrriegel installieren

Selbstredend wurde diese Überweisung nicht ausgeführt.

Um solche Ansätze aber für die Zukunft schon im Keim zu ersticken, haben wir bei unserer Bank einen weiteren, faktisch unknackbaren Abwehrriegel gegen diese Masche installiert. Selbst wer eine hinterlegte Unterschriften originalgetreu kopiert, wird sich an dieser Hürde die Zähne ausbeißen: Sämtliche Konten sind ausnahmslos für beleghafte Überweisungen gesperrt. Allerdings gibt es hier eine wichtige Einschränkung – unsere Hausbank bietet diesen Service an, wir haben aber auch schon andere Banken erlebt. Da heißt es dann, dies sei für einzelne Konten nicht möglich.

Abgesehen davon ist die Rechtsprechung in solchen Fällen auf der Kundenseite: Bei gefälschten Überweisungen müssen Banken abgebuchtes Geld grundsätzlich zurückerstatten, so das OLG Koblenz (Az. 2 U 116/09).