Finanzierung einer Kanzlei ohne Sicherheitseinbehalt
23.06.2016 11:57 LexikonVerbrauchern kennen den sogenannten Sicherheitseinbehalt üblichweise nur, wenn sie Häuslebauer sind: Denn die Stundung einer vereinbarten Leistung für eine bestimmte Zeit ist vor allem im privaten Baurecht verbreitet. Unternehmen kennen das Prinzip auch aus dem Factoring, wo üblicherweise 10-20% einer Summe einbehalten werden. Als Verrechnungsstelle mit erweitertem Sicherheitsmanagement zahlt die AnwVS eingereichte Honorarrechnungen aber grundsätzlich in einer Summe aus.
Das „One-Trick-Pony“ springt nicht hoch
Der übliche Factoring-Anbieter ist ein „One Trick Pony“: Er kauft Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen seiner Kunden nach Maßgabe eines Rahmenvertrags an und verkürzt damit die Wartezeit auf den Geldeingang von 90 Tagen oder mehr auf wenige Werktage. Weitere Serviceleistungen sind bei diesem Geschäftsmodell von nachrangiger Bedeutung. Das „Pony“ springt aber auch an ureigensten Stelle nicht so hoch, wie es könnte: Angekaufte Rechnungen werden nur zum überwiegenden Teil ausgeglichen, ein Sicherheitseinbehalt zwischen 10 und 20 % ist der Marktstandard.
Dieser Puffer dient dem dem Factor normalerweise zum Ausgleich von Rabatten, Skontos oder eventuellen Mängeleinreden durch Debitoren. Bleiben solche Anlässe aus, wird dieser Puffer bei Zahlungseingang ausbezahlt. Zu den Branchen, in denen diese Art von Serviceleistung stark verbreitet ist, gehört insbesondere der Handel. Viele Handelsunternehmen lassen sich von ihren Lieferanten extrem lange Zahlungsziele in die Verträge schreiben, so dass die Produzenten auch die Auszahlung von Teilsummen gut finden.
Verrechnungsstelle AnwVS als „Schweizer Messer“
Im Gegensatz hat hat sich die Anwaltliche Verrechnungsstelle quasi als „Schweizer Messer des Honorarmanagements“ positioniert. Hier im Blog haben wir das u.a. zum offenen und stillen Verfahren im Kanzleialltag, dem Mahnwesen für Rechtsanwälte oder der Verbesserung des Mandantenstamms erläutert.
Relevant im direkten Kontrast zu den „One Trick Ponies“ ist aber ein anderer Punkt: Wie sieht es mit dem Sicherheitseinbehalt aus? Aus Sicht der Anschlusskunden ist die Frage einfach zu beantworten: gut, denn einen Sicherheitseinbehalt gibt es nicht. Die AnwVS zahlt grundsätzlich 100% des Kaufpreises der Rechnung innerhalb eines Werktages aus. Das ist ungewöhnlich in der Factoring-Branche, funktioniert aber aufgrund der breiten Aufstellung als Verrechnungsstelle. Wir haben verschiedene Sicherheitsmechanismen als Schutz vor Zahlungsausfällen implementiert. Das gibt uns in über 90 % der Fälle die Sicherheit, Honorare sofort und in voller Höhe auszugleichen. Über die entstandenen Gebühren aller eingereichten Rechnungen kommt stattdessen eine Sammelrechnung zum Monatsende.
Als „Schweizer Messer“ können wir aber auch in den Fällen helfen, in denen wir einen Mandanten ausnahmsweise ablehnen: Wir erbringen weiterhin alle Leistungen des Honorarmanagements – von der Überwachung des Zahlungseingangs über die Zahlungszuordnung bis hin zu Erinnerungen und Mahnungen. Lediglich das Risiko des Zahlungsausfalls verbleibt in der jeweiligen Kanzlei.
Auf den eigenen Bedarf kommt es an
Auch wenn wir uns in den vorhergehenden Absätzen stark von den reinen Factoring-Anbietern abgregrenzt haben: Selbstredend haben auch diese Spezialisten ihre Berechtigung. Im Lebensmittelhandel beispielsweise ist der Markt stark auf wenige Anbieter konzentriert und die Zahl der Kunden naturgemäß gering, dass wenig Bedarf für Dienstleistungen über die Finanzierungsfunktion besteht. Ähnlich sieht es in anderen Bereichen aus. Manche Großunternehmen haben sogar eigene Factoring-Töchter zur konzerninternen Finanzierung gegründet.
In anderen Branchen sieht das anders aus: Anwälte profitieren neben der planbaren Liquidität auch davon, dass sie von Routineaufgaben entlastet werden. Anstatt verspäteten Honoraren nachzujagen, können sie sich voll und ganz auf die rechtliche Beratung der Mandanten konzentrieren. Es klingt daher wie eine Binsenweisheit (und ist es eigentlich auch): Der optimale Anbieter hängt immer mit dem eigenen Anforderungsprofil zusammen.
Anmerkung
Die Anregung für diesen Text kam aus dem Glossar, das wir diese Woche um den Begriff „Sicherheitseinbehalt“ erweitert haben.
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