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Kanzleisoftware: vier direkte Schnittstellen zur AnwVS

08:59

Während bei den Kollegen in den Steuerberaterkanzleien die DATEV die PC-Arbeitsplätze dominiert, ist der Markt für anwaltliche Kanzleisoftware sichtlich fragmentiert. Auch wenn wir kein Systemhaus sind, können wir aus unserer Perspektive dennoch vier Anbieter empfehlen. Eine Gruppe von Anwälten müssen wir aber weitgehend ausschließen.

Der Marktführer: RA-Micro

Wer sich im anwaltlichen Umfeld selbst als Marktführer bezeichnet, dürfte es auch sein – schließlich gibt es in der Zielgruppe genügend Fachleute, die eine solche Aussage wettbewerbsrechtlich auseinandernehmen könnten.

Also, RA-Micro ist aktuell an rund 60.000 PC-Arbeitsplätzen im Einsatz, was über 14.000 Kanzleien entsprechen dürfte. Die Software versteht sich als Allrounder in der Kanzlei, so dass theoretisch keine weiteren Office-Programme notwendig wären. Enthalten sind insbesondere Finanzbuchhaltung, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung und grundsätzlich alle Funktionen zur Kanzleiorganisation inkl. eines E-Mail-Systems. In das System fließen rund 30 Jahre Programmiererfahrung des Herstellers.

Wem das noch nicht reicht: RA-Micro hat eine Schnittstelle zur AnwVS. Wer uns darüber seine Honorarrechnungen schickt, spart sich eine Menge Arbeit und sichert Liquidität.

Advoware, AnNoText, ReNoStar

Da mit dem letzten Satz im ersten Absatz die Pointe klar ist: Auch die drei Softwarelösungen im zweiten Absatz haben eine Schnittstelle zu uns. Wir beschränken uns daher auf die kurze Vorstellung:

Die Kanzleisoftware von Advoware ist hierzulande seit kurz nach der Jahrtausendwende aktiv. Derzeit sollen rund 4.000 Kanzleien an Bord sein, die sich – so User im Jurawiki – u.a. über eine einfache Bedienbarkeit und das Preis-Leistungs-Verhältnis freuen. Positiv wird auch die Datenbanktechnik hervorgehoben, bei der alle Daten zentral auf einem Server gespeichert werden.

Eine Teilmenge in der Zielgruppe hat AnNoText im Blick: größere Anwaltskanzleien (und auch Steuerberatungskanzleien). Das Preisniveau dürfte damit über Advoware liegen, da die Zielgruppe aber auch mutmaßlich höhere Ansprüche hat, sollte das Preis-Leistungs-Verhältnis hier ebenfalls im Einklang stehen. Über die Standardmodule wie Akten- und Vorlagenverwaltung kann AnNoText um weitere Module wie „Time & Biling“ oder die „Online Akte“ erweitert werden.

Mit Modulen arbeitet auch die Softwareplattform ReNoStar, die sich neben Rechtsanwälten auch an Notare und Inkassounternehmen wendet. Zum Portfolio gehören u.a. Bausteine für den elektronischen Rechtsverkehr, das digitale Diktat und die papierlose Buchhaltung.

Die Alternative zur Schnittstelle

Das soweit zu den Softwarepaketen, die über eine direkte Schnittstelle zur AnwVS verfügen. Aber was ist mit den Kanzleien, in denen keine der vorgenannten Softwarelösungen zum Einsatz kommt? Für die gibt es das Kundenportal, wo sie per Web-Interface ihre Honorarrechnungen einstellen können. Im Vergleich zu den direkten Schnittstellen ist das zwar ein kleiner zusätzlicher Arbeitsschritt, aber unter dem Strich bleibt das Ergebnis identisch – der Aufwand der Honorarabwicklung entfällt und die Liquidität ist sichergestellt.

Und damit kommen wir abschließend zu der Spezialgruppe von Anwälten, deren Ausschluss wir im Vorspann angekündigt haben…

„Wir müssen draußen bleiben“

Wie wenig aufgeschlossen manche Kanzleien in Sachen Informationstechnologie sind, hat ganz allgemein die unselige Causa des beA deutlich aufgezeigt. Ganz konkret haben wir aber auch Hintergrundgespräche mit einzelnen Anwälten geführt, die beim endgültigen Benutzungszwang des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ihren Ruhestand vorziehen wollen. Sie sind aber gar nicht das Problem, wenn es um die Anwaltliche Verrechnungsstelle geht. Auch jene Kanzleien, die noch mit Windows XP oder älter arbeiten sind in Ordnung, schließlich funktioniert unser Kundenportal über das Internet.

Es gibt aber eine Gruppe, der wir gar nicht helfen können: Das sind Kanzleien, die noch komplett auf E-Mails verzichten und alles nur per Fax oder Brief regeln. Lachen Sie nicht zu früh: Es werden zwar weniger, aber es gibt tatsächlich noch solche „Totalverweigerer“… Als IT-getriebener Dienstleister, der dem Kern nach in die Kategorie „Fintech“ gehört, kommen wir da leider nicht weiter.