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„Wer mich beleidigt, entscheide ich“

09:49

Er war der „Zorn Gottes“ ebenso wie das Ärgernis vieler Regisseure – und er war ein begnadeter Schauspieler: Klaus Kinski. Ein ihm zugeschriebenes Zitat taugt hervorragend als Leitfaden für einen entspannten Umgang mit „Hatespeech“, trotz oder wegen Maas‘ „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Dennoch ist es aus anwaltlicher Sicht mit einer einer gewissen Ambivalenz zu betrachten…

Die Herausforderung bei Zitaten

Wie sagte schon Abraham Lincoln (der 16. US-Präsident, nicht der Vampirjäger):

„The problem with quotes on the Internet is that you can’t always be sure of their authenticity.“

So sieht es auch mit Klaus Kinski aus, einem der wenigen deutschen Schauspieler, die auch in Hollywood reüssieren konnten. Sein grandioses Zitat

„Wer mich beleidigt, entscheide ich.“

taucht an vielerlei Stellen im Netz auf, aber immer ohne Quellenangabe. Selbst Wikiquote verweist lediglich auf die Internet Movie Database. Aber die IMDB ist ebenfalls „nur“ ein kollaboratives Produkt ohne redaktionelle Endkontrolle und – wie nicht anders zu erwarten – ist das Zitat auch hier ohne Quellenangabe eingebaut…

Insofern schützen wir uns, indem wir auf diesen Umstand direkt unter der Aussage hinweisen und gehen zum nächsten Punkt über.

Aktuelle Rechtstrends und Kinskis Zitat

Neben „Fake News“ ist „Hatespeech“ – Exkurs: das eine bezeichnet etwas, was früher z.B. eine „Ente“ bzw. „Falschmeldung“ war, das andere eine Meinungsäußerung, die mit einer negativen Emotion verbunden sein kann, aber damit nicht automatisch außerhalb der Grenzen des gesetzlich Erlaubten liegen muss – derzeit das Thema in Politik und Medien. Es ist so wichtig, dass es explizit ein „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) noch vor der Sommerpause des Bundestags geben soll, auch wenn verschiedene Kommentatoren es für grundgesetz- oder europarechtswidrig halten.

Und damit kommen wir auch schon zu Kinskis Zitat: Wer sich diesen Satz an oder neben seinen Monitor als Leitfaden hängt, dürfte deutlich entspannter durchs Leben gehen und könnte sicherlich gut und gerne auf das NetzDG verzichten.

Die Ambivalenz: Mehr Gesetze bedeuten üblicherweise mehr Arbeit für Juristen und mehr Arbeit für Juristen bedeutet mehr Honorarrechnungen. Gleiches gilt für eine niedrige Schwelle für Beleidigungen – wer sich schnell angegriffen fühlt, setzt auch eher auf eine juristische Klärung und wenn Anwälte häufiger wegen Beleidigungen in Gang gesetzt werden, schreiben sie häufiger Honorarrechnungen. In beiden Fällen bedeutet das mehr Arbeit für uns, denn die Abwicklung des Honorarmanagements ist unser Geschäft.

Und die Schlussfolgerung draus?

Da wir nach dem aktuellen Stand aber eine deutlich geringere Breitenwirkung erzielen als die Startseite von T-Online, Deutschlands größte Tageszeitung Bild oder die ARD mit ihren Programmen rechnen wir nicht mit spürbaren Einbußen, wenn sich die Leser des Blogs an diesen Ratschlag halten.

Dennoch raten wir dazu, das Zitat gerade bei Diskussionen im Internet zu beherzigen. Wer sich auf Erwiderungen einlässt, muss sonst die Wahrheit dieses Merksatzes schmerzhaft erfahren:

„Diskutiere nie mit Idioten – sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

Bildquellen:
Klaus Kinski: von Hans Georg Pfannmüller (Nachlass des Urhebers) [CC BY-SA 3.0 de (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en)], via Wikimedia Commons
Abraham Lincoln: Adam Cuerden [Attribution or Public domain], via Wikimedia Commons