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FAQ – FRAGEN ZUR ANWVS ODER ZUM DIGITALEN HONORARMANAGEMENT?

Häufige Fragen

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um die AnwVS – Anwaltliche Verrechnungsstelle und unser Dienstleistung, dem digitalen Honorarmanagement. Für weitere Fragen können Sie uns natürlich jederzeit über unser Kontaktformular oder telefonisch kontaktieren.

  • 1. WAS IST DIE ANWVS?

    Die AnwVS ist eine Verrechnungsstelle für Rechtsanwälte. Die Abkürzung VS steht für Verrechnungsstelle. Die AnwVS ist ein Geschäftsbereich der DVS AG. Wir haben uns auf das Honorarmanagement von Steuerberatern und Rechtsanwälten spezialisiert. Wir kennen daher den Berufsalltag unserer Kunden und können somit Lösungen im Sinne unserer Kunden finden.

  • 2. WAS IST eine Verrechnungsstelle?

    Eine Verrechnungsstelle übernimmt kaufmännische Nebentätigkeiten im Zusammenhang mit dem Honorar. Verrechnungsstellen sind seit 1927 aus dem medizinischen Bereich bekannt und etabliert. Nach einem Zahnarztbesuch beispielsweise bekommen Patienten für Selbstzahlerleistungen (z.B. professionelle Zahnreinigung) die Rechnung von einer ärztlichen Verrechnungsstelle zugestellt. Der Arzt trennt hierbei seine Kernkompetenz vom Rechnungsmanagement. Das gleiche System bieten wir für Rechtsanwälte. Die langjährige und oftmals persönliche Nähe zum Mandanten erschwert ein konsequentes und effizientes Honorarmanagement. Diesen Konflikt lösen wir auf.

  • 3. WER Kann den SERVICE der AnwVS nutzen?

    Unser Service kann von Rechtsanwälten genutzt werden.

  • 4. MÜSSEN MEINE MANDANTEN SCHRIFTLICH ZUSTIMMEN, DAMIT ICH DEN SERVICE DER ANWVS NUTZEN KANN?

    Nein, die AnwVS ist auf Grund der rechtlichen Gegebenheiten ohne Einwilligung der Mandanten nutzbar. Siehe § 49b Vergütung (Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

  • 5. Welche Leistungen bietet mir die AnwVS?

    Unsere Dienstleistung setzt sich aus drei Leistungsbereichen zusammen, mit denen wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen. Die drei Leistungsbereiche unterteilen sich in das Honoaramanagement, den Ausfallschutz und die Vorfinanzierung.

    1. Digitales Honorarmanagement
      Nach dem Erstellen Ihrer Rechnung übertragen Sie uns die weitere Abwicklung, die wir gewissenhaft in Ihrem Interesse bis zur Zahlung durch Ihren Auftraggeber durchführen. Das digitale Honorarmanagement beinhaltet den Rechnungsdruck und –versand sowie die Zahlungskontrolle inkl. Mahnwesen sowie die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Bei Rückfragen zur Rechnung stehen wir für Sie und Ihre Mandanten bereit. Einen Überblick über den Stand der Dinge erhalten Sie über unser AnwaltCockpit.
    2. Zur Absicherung Ihres Honorars gibt es unser Leistungspaket Ausfallschutz. Kann der Mandant seine Rechnungen nicht begleichen, übernehmen wir das Risiko des Zahlungsausfalls. Das beinhaltet auch die Kosten der ggf. notwendigen Rechtsverfolgung.
    3. Auf Wunsch erhalten Sie darüber hinaus eine Vorfinanzierung Ihrer Rechnungen. Dabei erhalten Sie grundsätzlich am nächsten Bankarbeitstag nach der Einreichung der Rechnung bei uns den Gegenwert auf Ihr Konto überwiesen – unabhängig davon, wann der Mandant uns bezahlt.
  • 6. WIE FUNKTIONIERT DAS DIGITALE HONORARMANAGEMENT DER ANWVS?

    Sie übermitteln uns digital die Rechnungsdaten Ihres Kunden. Dafür nutzen Sie die jeweilige Schnittstelle zu Ihrer Kanzleisoftware oder unser userfreundliches Kundenportal das AnwaltCockpit. Wir übernehmen alle weiteren Schritte: Rechnungsdruck und -versand und Kontrolle der Zahlungseingänge. Erst wenn die Zahlung ausbleibt, treten wir mit Ihrem Mandanten in Kontakt.
    In unserem AnwaltCockpit können Sie jederzeit den aktuellen Status Ihrer Honorarrechnung einsehen. Sowohl Ihre als auch unsere Kundendaten pflegen wir mit äußerster Sorgfalt und Vertraulichkeit. Wie eine Bank unterliegen wir der Aufsicht durch Bundesbank und BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit UND die Ihrer Mandanten!

  • 7. Wer versendet Meine RechnungEN?

    Die AnwVS übernimmt den Versand Ihrer Honorarrechnung. Je nach Wunsch Ihres Mandanten erfolgt entweder digital per Mail oder auf umweltfreundlichem Papier, das durch den „Blauen Engel“ zertifiziert ist. Die Korrespondenz die mit der Rechnung in Verbindung steht, wie z.B. Mahnungen, werden ebenfalls durch die AnwVS erstellt und versendet.

  • 8. WAS IST DAS ANWALTSCOCKPIT?

    Das AnwaltCockpit ist ein von uns entwickeltes Kundenportal, das auch als App verfügbar ist und Ihnen zu jeder Zeit und von überall Einblick in den aktuellen Status Ihrer Honorarrechnungen gibt. Mit dem AnwaltCockpit können Sie auf Wunsch die Bearbeitung Ihrer Honorarrechnungen steuern, indem Sie z.B. Mahnstopps anordnen oder uns Ratenzahlungen für Ihre Mandanten erstellen lassen. Falls der Mandant hartnäckig nicht zahlt, können Sie die Rechnung per Knopfdruck in die Rechtsverfolgung abgeben.

  • 9. WIE WIRD DAS HONORARMANAGEMENT DER ANWVS ABGERECHNET?

    Wir rechnen immer vom Jahresbruttokanzleiumsatz ab. Heißt: Wir nehmen als Richtwert Ihren Planumsatz für das laufende bzw. folgende Jahr und rechnen davon 3,95 % ab (Mindestumsatz: 500.000 €). Diese Summe teilen wir anschließend durch 12 Monate und stellen Ihnen jeden Monat diese Summe in Rechnung. Am Ende des Jahres vergleichen wir dann Ihren Plan- mit dem Ist-Umsatz. Je nachdem erhalten Sie dann eine Gutschrift von uns oder wir fordern eine Nachzahlung.

  • 10. Zahlt mir die AnwVs wirklich 100% aus?

    Ja, das ist unser Anspruch. Wir überweisen Ihnen den Rechnungsbetrag am nächsten Bankarbeitstag.

  • 11. WELCHE VORTEILE BIETET MIR DIE ANWVS?

    Die Auslagerung Ihres Honorarmanagements zu der AnwVS verschafft Ihnen wesentlich mehr Zeit, die Sie für die Beratung Ihrer Mandanten nutzen können.

    Wir übernehmen den Druck und Versand Ihrer Rechnungen sowie alle weiteren Schritte, wie z.B. die Kontrolle der Zahlungseingänge, das Mahnwesen, die Vereinbarung von Ratenzahlungen, Klärung von Rückfragen, die Verwaltung von SEPA Mandanten etc. Durch das AnwaltCockpit haben Sie zu jedem Zeitpunkt Einsicht in die aktuellen Kennzahlen und behalten so die volle Kontrolle und Übersicht.
    Zeitintensive Gespräche über den Ausgleich einer gestellten Honorarrechnung erübrigen sich und durchschnittlich halbiert sich durch unseren Service die Zeit bis zum Ausgleich Ihrer Rechnung.

    Für den Fall, dass Ihre Mandanten konsequent nicht zahlen, haben Sie mit uns einen Partner, der Ihre Interessen auch gegenüber Mandanten gerichtlich vertritt – wenn Sie es wollen!

  • 12. WELCHE AUSWIRKUNG HAT DIE ZUSAMMENARBEIT MIT DER AnwVS AUF MEINE BONITÄT?

    Mit der AnwVS sinken Ihre Außenstände und Sie verbessern Ihre Liquidität. Zeitgleich verbessert sich durch unsere Zusammenarbeit die Zahlungsmoral Ihrer Kunden und offene Posten werden schneller ausgeglichen. Somit beeinflussen wir Ihre Bonität auf positive Weise.

  • 13. WIE REAGIEREN MEINE MANDANTEN AUF DIE DURCHFÜHRUNG DES HONORARMANAGEMENTS MIT HILFE DER ANWVS?

    Ihre Mandanten sind Verrechnungsstellen bereits von den ärztlichen Verrechnungsstellen bekannt, daher verzeichnen wir eine hohe Akzeptanz in der Zusammenarbeit. Wir empfehlen von Beginn an eine offene und ehrliche Kommunikation: Versenden Sie am besten ein Informationsschreiben oder informieren Sie über die neue Vorgehensweise im persönlichen Gespräch. Dadurch werden mögliche Fragen meist im Vorfeld beantwortet und Ihre Mandanten fühlen sich gut aufgehoben. Die AnwVS stellt hier gerne auch ein Musterschreiben zur Verfügung.

  •  14. WIE LANGE DAUERT DIE UMSTELLUNG UND WANN IST EIN GUTER ZEITPUNKT DAFÜR?

    Die Umstellung kann sehr kurzfristig, binnen weniger Tage umgesetzt werden. Der interne Zeitaufwand dafür beläuft sich auf 60-90 Minuten. Da die Rechnungen an die Mandanten nicht alle am gleichen Tag versendet werden, ist der Startzeitpunkt variabel. Die nächste Rechnung, die Ihr Mandant bekommt, bekommt er über die AnwVS. Je früher Sie umstellen, umso eher haben Sie mehr Zeit für das Wesentliche.

  • 15. WERDEN NOTARIATSGEBÜHREN AUCH ERSTATTET?

    In unserem Dienstleistungspaket sind Notariatsgebühren leider nicht enthalten.

  • 16. Wird die Abwicklung von Mandaten mit Rechtsschutzdeckung ebenfalls übernommen?

    Bei der Abwicklung der Rechnungen von Mandanten, bei denen eine Rechtsschutzversicherung greift, rechnen wir direkt gegen Rechtschutzversicherungen ab.

  • 17. Wird die Abwicklung von Beratungs-/Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe der Mandanten übernommen?

    Die Abwicklung von Beratungs-/Prozesskosten-/Verfahrenskostenhilfe können wir leider nicht anbieten.

  • 18. Wird die Abwicklung bei Kostenerstattungsansprüchen gegenüber dem Prozess-/Verfahrensgegner übernommen?

    Bei Kostenerstattungsansprüchen gegenüber dem Prozess-/Verfahrensgegner können wir Abwicklung leider nicht übernehmen.

  • 19. Wie werden die Rechnungen, in denen die gesetzlichen Mittel-/Regelgebühren nach Ermessensausübung gem. § 14 RVG überschritten werden, abgewickelt?

    Dies hängt von der Höhe des Rechnungsbetrages ab. Je nach Höhe der Rechnung haftet der Kunde.

    Werden Mittelgebühren überschritten, müssen Sie Ihre Ermessensausübung im Falle einer entsprechenden Einwendung darlegen.

  • 20. Wie funktioniert die Abwicklung bei Rechnungen, in denen ein Zeithonorar abgerechnet wird?

    Die Rechnung wird von uns genauso abgerechnet, wie jede andere Rechnung auch. Hierbei spielt es für die Abrechnung keine Rolle, ob nach Wertgebühren, Betragsrahmengebühren oder Zeitgebühren abgerechnet wird. Zeithonorare müssen im Einwendungsfall näher erläutert werden, etwa durch eine Stundenauflistung. Es bietet sich an, diese der Rechnung direkt anbei zu legen.

  • 21. Ist die Abrechnung von Vorschussrechnungen möglich?

    Die Abrechnung von Vorschüssen für erbrachte Leistungen ist möglich.

  • 22. WERDEN AUCH AUSLAGEN, WIE Z.B. GERICHTSKOSTENVORSCHÜSSE ÜBERNOMMEN?

    Auslagen, wie z.B. Gerichtskostenvorschüsse können von uns nicht übernommen werden.

  • 23. Müssen alle Rechnungen über die AnwVS abgewickelt werden oder besteht die Möglichkeit auch nur einen Teil der Rechnungen einzureichen?

    Wir empfehlen immer die komplette Auslagerung aller Rechnungen. Denn unser Ziel ist es, Ihren Arbeitsalltag zu entlasten, sodass Sie sich voll und ganz auf die Beratung Ihrer Mandanten konzentrieren können.

  • 24. AN WEN KANN ICH MICH WENDEN, WENN ICH EIN INDIVIDUELLES ANGEBOT ERHALTEN MÖCHTE?

    Unser Vertriebsteam ist von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 221 99 384-000 oder unter info@anwvs.de für Sie erreichbar. Kompetent und serviceorientiert beantworten sie gerne Ihre Fragen.