Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Schutzpatron der Anwälte (2): Nikolaus von Myra

08:23

Üblicherweise agieren Anwälte als Schutzpatrone ihrer Mandanten. Aber was ist, wenn sie selbst Beistand benötigen? Bei irdischen Fälle hilft ein Kollege aus, in allen anderen ein Schutzheiliger – die katholische Heiligenlehre bietet breite Auswahl. In einer losen Serie stellen wir fünf Heilige vor, passend zur Jahreszeit ist es heute Nikolaus von Myra.

Schutzpatron für zahlreiche Gruppen

In unserer Serie von Schutzheiligen ist der heilige Nikolaus – genau der, dessen Namenstag am 6. Dezember gefeiert wird –  der (dienst-)älteste Vertreter. Seine nicht genau datierbare Lebensspanne reicht vom Ende des dritten Jahrhunderts bis zur Mitte des vierten Jahrhunderts. Geboren wurde er Patara in Lykien (heute ein Ruinenfeld bei Kalkan, Türkei), gestorben ist er am 6. Dezember in Myra (heute Kocademre bei Kale, Türkei), wo er auch Bischof war.

Der größte Teil seiner hohen Bekanntheit auch außerhalb religiöser Kreise geht auf sein Patronat für Kinder zurück, das damit zusammenhängende christliche Brauchtum und die darauf aufbauende merkantile Verwertung in der Gegenwart. Seine Ursprung hat diese Verehrung in der Geschichte, dass er einmal drei fahrende Scholaren wieder zum Leben erweckt hat, die von einem Gastwirt aus Habgier ermordet und eingepökelt worden waren.

Über Nikolaus wurde aber eine so große Anzahl thematisch vielfältiger Legenden verbreitet, dass er von einer ebenso breiten Spanne an Gruppen zum Schutzheiligen erkoren wurde. So fallen ihn seinen Zuständigkeitsbereich neben Anwälten so gegensätzliche Berufe wie Schnapsbrenner, Seefahrer und Binnenschiffer, Getreidehändler und Bäcker, Metzger, Schneider, Prostitutierte, Apotheker sowie Kaufleute. Darüber hinaus ist er u.a. der Patron von Alten, Dieben, Gefangenen und Gefängniswärtern und – je nach Quelle – auch von Feuerwehrleuten, Grundschullehrern und Steinbrucharbeitern.

Vor diesem Hintergrund bezeichnete Legal Online den Heiligen gar einmal als „Superheld mit Mütze“.

LTO: „Superheld mit Mütze“

Speziell im Rechtssektor geht sein guter Ruf vor allem auf das sogenannten „Stratelatenwunder“ zurück. Von dieser Geschichte gibt es mehrer Abwandlungen, die sich nur in Details unterscheiden. Eine dieser Varianten geht so:

Drei oströmische Feldherren („stratelates“) wurden in Myra Zeuge, wie Nikolaus einem Scharfrichter das Schwert entriss und damit drei unschuldig zum Tod Verurteilte vor deren Hinrichtung bewahrte. Nach ihrer Rückkehr nach Byzanz wurden die Feldherren aufgrund einer Intrige selbst zum Tod verurteilt. Angesichts ihrer Beobachtungen in Myra erbaten sie in der Kerkerhaft die Hilfe des (damals noch nicht heiligen) Nikolaus. Dieser erschien daraufhin Kaiser Konstantin im Traum und verteidigte die Feldherren. Unter dem Eindruck dieser Vision veranlasste Konstantin die unverzügliche Freilassung der Feldherren.

Gerichtlich definiert: Unterschied zwischen Weihnachtsmann und Nikolaus

Darüber hinaus war Nikolaus selbst in jüngster Zeit noch einmal Thema eines juristischen Streits – zumindest über Bande gespielt. Ursprünglich ging es darum, dass sich zwei pummelige, knollennasige Weihnachtsmänner aus Sicht einer Partei so sehr ähnelten, dass sie die Figuren der beklagten Partei aus dem Verkehr ziehen lassen wollte.

Gegen das Urteil des LG legte die unterlegene Partei Widerspruch ein, so dass das OLG Düsseldorf im „Weihnachtsmann-Urteil“ vom 14. Februar 2012 (Az. I-20 U 82/11) die Chance hatte, die Vorinstanz bezüglich ihrer Definitionsschwäche zu korrigieren. Irrtümlich wurden die streitgegenständlichen Weihnachtsmänner nämlich als Nikoläuse bezeichnet. Das OLG im Wortlaut:

„Zunächst ist festzustellen, dass das Klagemuster wie auch das angegriffene Muster nicht – wie im Tenor des angegriffenen Urteils angegeben – eine Nikolausfigur, sondern eine Weihnachtsmannfigur zeigen. Eine Nikolausfigur würde typischerweise im Bischofsornat gezeigt.“

Fakten zum Heiligen

Darstellung

Üblicherweise wird Nikolaus als Bischof dargestellt. Verschiedenes Beiwerk wie drei Goldkugeln oder ein Kessel (Pökelfass) mit drei Jungen verweist auf konkrete Legenden, Fische und ähnliches verweisen auf seine Funktion als Schutzpatron.

Brauchtum

Nikolaus wird heutzutage insbesondere als Geschenkebringer angesehen, was sich wahrscheinlich aus dem Schutzpatronat für Kinder ableitet

Der Gedenktag des Heiligen Nikolaus ist mit einer Vielzahl von Bräuchen verbunden. Lange Zeit verbindlich in der sogenannten Perikopenordnung der katholischen Kirche war die Bibellesung vom Gleichnis von den anvertrauten Talenten (Mt 25,14–30). Diese Geschichte gilt als der Ursprung der Befragung der Kinder durch den Nikolaus, ob sie brav und fromm gewesen seien.

Der Brauch, nachts vor die Tür gestellte Schuhe oder aufgehängte Socken zu füllen, geht auf die Legende von den drei Jungfrauen zurück: Die Töchter eines armen Vaters konnten nicht heiraten, da er kein Geld für die Mitgift aufbringen konnte, und wurden deshalb ins Bordell geschickt. Als Nikolaus davon erfuhr, warf er nachts jeder Tochter eine Goldkugel durch die Fenster, so dass sie mit dieser Mitgift ein Leben als verheiratete Frauen führen konnten.

Eine häufig praktizierte Variante kombiniert die beiden Brauchtümer: Erst liest er in seinem „goldenen Buch“, lobt die guten und tadelt die schlechten Kinder, hält eine „Predigt“ und schließt seinen Auftritt im Regelfall mit einer Bescherung für alle Kinder ab.

Namen

In Europa sind verschiedene regionale Varianten des heiligen Nikolaus bekannt. Im deutschen Sprachraum sind das u.a. Sunner Klaas / Klaus (Norddeutschland), Nikolo und Nikló (Altbayern, Österreich), St. Niklas (Österreich, Südtirol) und Samichlaus oder Santiglaus (Schweiz).

Der Name ist griechischen Ursprungs und setzt sich ursprünglich zusammen aus „Nike“ für Sieg und „Laos“ für Volk oder Kriegsvolk. Abwandlungen des Vornamens sind Klaus bzw. Niklas sowie Nicole bzw. Nicola.

Bildquellen: