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Arbeitsrecht: Volles Honorar trotz Rechtsschutzversicherung

08:54

Anwälte, die sich auf Arbeitsrecht spezialisieren, haben viel mit Rechtsschutzversicherungen zu tun. Damit sind sie einigen besonderen Praktiken ausgesetzt, die sich in Teilen der Rechtsschutzbranche ausgebreitet haben. Eine davon: Geschäftsgebühren aus fadenscheinigen Gründen ablehnen. Bei der AnwVS beißen sie hier aber auf Granit.

Weil sie es können: 0,65‐Gebühr ablehnen

Unser Musteranwalt Árni Anwaldson übernimmt gelegentlich auch Mandate aus dem Arbeitsrecht – bevorzugt, wenn es nicht gegen die beiden Mustermandanten aus der Wirtschaft geht. Auf konfrontative Maßnahmen direkt zu Beginn verzichtet er aufgrund der geographischen Lage, man begegnet sich in ländlichen Regionen doch recht häufig, und aufgrund seines eigenen Charakters.

In der Praxis zeigt sich das beispielsweise, wenn er für einen gekündigten Arbeitnehmer tätig wird. Denn üblicherweise versucht er im ersten Schritt, das Problem mit einem Schreiben an den Arbeitgeber außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Mal reicht schon ein Schreiben, für das er eine Geschäftsgebühr von 1,3 abrechnen kann, mal geht ein Kündigungsschutzprozess vor Gericht  und es erfolgt eine hälftige Gebührenanrechnung. Bei ihm ging alles gut, aber neulich hatte ihm ein alter Studienfreund erzählt, dass da der wirkliche Ärger oft erst anfange…“

Bei einigen Rechtsschutzversicherern ist es üblich geworden, diese 0,65‐Gebühr aus fadenscheinigen Gründen abzulehnen. Tenor: Das außergerichtliche Schreiben sei von vornherein überflüssig gewesen, weil es „sowieso immer zum Kündigungsschutzprozess“ komme.

Eigenwehr meist unwirtschaftlich

Dass die Argumente der Rechtsschutzversicherungen sachlich haltlos sind, hilft Anwaldsons Exkommilitonen nur begrenzt: Für ihn und dessen Kanzlei lohnt sich der Aufwand, die Honorarforderung gegenüber der jeweiligen Versicherung rechtlich durchzufechten, meist aus zwei Gründen nicht:

  1. Es geht im Einzelfall um relativ geringe Summen, die jeweils gerichtlich eingeklagt werden müssten.
  2. Der Gerichtsstandort ist jeweils das Gericht, an dem die Versicherung ihren Sitz hat. Zu diesem Zweck durch die halbe Republik zu reisen? Das rechnet sich im Regelfall schlicht nicht.

Vor diesem Hintergrund schreibe er seine Forderungen in solchen Fällen zähneknirschend ab, so der Freund. „Das Verhalten ist wirtschaftlich rational begründet – weil er eben nur seine einzelnen Forderungen betrachtet“, denkt sich Anwaldson.

Wirtschaftlich aus Sicht der Versicherung

Im Gegenzug dürften auch die jeweiligen Rechtsschutzversicherungen, denkt sich Anwaldson, ihr Handeln als wirtschaftlich rational betrachten: weil sie das Verhalten der einzelnen Anwälte einschätzen können und den gesamten Markt im Blick haben. Denn in der Addition kommen da durchaus erkleckliche Sümmen zusammen, was wohl der maßgebliche Grund für solche Praktiken sein dürfte.

Später hat ihm der als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätige Studienfreund mal ein Honorarvolumen vorgerechnet, das sich nicht mehr als Bagatellbetrag abtun lässt: In der Summe können die verlorenen Gebühren pro Jahr 10 bis 20% des Umsatzes ausmachen. Da aber jede Forderung einzeln eingeklagt werden müsste und sich der damit entstehende Aufwand ebenfalls summiere, müsse man einfach mit diesen Rahmenbedingungen leben.

„Auf einen groben Klotz wie solche Rechtsschutzversicherungen gehört ein konsequenter Keil. Einer, der nicht zurückzuckt, sondern die berechtigten Honorarforderungen durchsetzt“, denkt sich Anwaldson.

AnwVS: konsequenter Keil für volle Honorare

Hätte unser Musteranwalt weitergedacht, hätte er seinem Studienfreund einen praktischen Tipp geben können. Denn mit der AnwVS setzt Anwaldson bereits auf diesen „konsequenten Keil“. Er hat es nur nicht sofort parat, weil wir für unsere Kunden solche Probleme üblicherweise im Hintergrund und ohne weiteres Zutun regeln.

Das liegt daran, dass wir die Honorarforderungen bündeln, die die Kanzleien an uns abtreten, und sich für uns der Aufwand lohnt, sie einzutreiben. Wir haben in unserem Team erfahrene Spezialisten für Gebührenrecht, die hunderte von Verfahren im ganzen Bundesgebiet führen und jede noch so entlegene Entscheidung in diesem Gebiet kennen. Wir scheuen keine Reisekosten, um unsere Forderungen gegenüber den Rechtsschutzversicherern gerichtlich durchzusetzen. Mit anderen Worten: Bekommen es die Versicherungen mit uns zu tun, geht ihr „Geschäftsmodell“ – willkürlich kürzen und auf den hohen Aufwand der Rechtsverfolgung spekulieren – nicht mehr auf. Das macht sich schnell bemerkbar: Rechtsschutzversicherungen begleichen Gebührenrechnungen von uns sehr viel bereitwilliger.

Und wenn es doch zur Klage kommt, ist die prozessuale Situation deutlich günstiger: Wir können den Anwalt in den Zeugenstand bitten und seine Aussage als Beweismittel nutzen, was nicht geht, wenn er selber klagt.

Hintergrund: Árni Anwaldson, Gold und Pleite
Árni Anwaldson ist ein fiktiver Anwalt im Städtedreieck Kassel-Erfurt-Göttingen. Er kommt gebürtig aus Island und hat zwei langjährige Mandanten, die gegensätzlicher nicht sein könnten: den erfolgreichen Unternehmer Gustav Gold und sein erfolgloses Gegenstück Paul Pleite. Anwaldson ist der „Max Mustermann“ der AnwVS.