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Kategorie: Tagesgeschäft

Was sind „gekapselte“ Mandanten?

Den Facebook-Chef Mark Zuckerberg setzen wir mal als hinlänglich bekannt voraus, der „Baulöwe“ Jürgen Schneider wird dem ein oder anderen sicherlich noch bekannt sein. Der Zusammenhang? Nun, der Pleitier trug den Anzug, der Milliardär bevorzugt Jeans und T-Shirt. Was das mit Rechtsanwälten und uns als Verrechnungsstelle zu tun hat, erklären wir im Blog.

Wenn der Mandant in den Clinch mit seinem Anwalt geht

Im „Kampf ums Recht“ dürfen Anwälte – in gewissen Grenzen – bekanntlich vom Leder ziehen, siehe z.B. hier, hier oder hier. Insofern steht es selbstredend auch Mandanten zu, vergleichsweise deutlich ihre Meinung zu artikulieren, wenn sie – beispielsweise wegen der Honorarrechnung – in den Clinch mit ihren Anwälten gehen.

Honorarmanagement: Richter im Ruhestand wird Rechtsanwalt

Beim Beruf des Anwalts gibt es eine Spanne von Optionen: von Kanzleiinhaber bis Syndikus, von Vollzeit bis „nebenbei“. Für uns als anwaltliche Verrechnungsstelle ergeben sich daraus ebenfalls einige Optionen: Wir können auf jeden Fall als Dienstleister tätig werden, auf gar keinen Fall oder „unter bestimmten Umständen“. Das zeigt der Fall mit dem Richter im Ruhestand.

Best Practice: Wachstum der Kanzlei finanzieren

Bei uns ist neulich eine interessante Anfrage eingetrudelt. Der Rechtsanwalt hatte eine sehr präzise Vorstellung davon, wie er seine Kanzlei weiterentwickeln will und welchen Beitrag die AnwVS dazu leisten soll. Aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit wollen wir nicht zu sehr ins Detail gehen, aber anonymisiert haben wir hier ein gutes Fallbeispiel.

Karneval: Rechnungen, deren Verarbeitung und die Auszahlung

Als Verrechnungsstelle für Rechtsanwälte sind wir ein Dienstleister – und als solcher den Interessen unserer Kunden verpflichtet. Nur an Karneval machen wir eine Ausnahme, schließlich sitzen wir in Köln. Wer per Schnittstelle seine Rechnungen einreicht, wird aber kaum Änderungen zu sonst erleben. Alle konkreten Details hier im Blog.

„Verrechnungsstelle für Anwälte – wo ist da eigentlich mein Nutzen?“

Den Spruch kennt man aus der Schule oder von Weiterbildungen: „Es gibt keine dummen Fragen.“ Im Vertrieb ist das ähnlich, nur das es heißt: „Es gibt keine schlechten Fragen.“ Schlecht ist es nur, wenn gar nicht gefragt wird. Gut oder vielleicht sogar besser ist es, wenn die Frage einen Hauch von Provokation in sich trägt.

Der Mandant – das unbekannte Wesen?

In der Netflix-Serie „Daredevil“ arbeitet Matt Murdock, die anwaltliche Tagesidentität des titelgebenden Helden, oft pro bono. Das füllt zwar nicht den Kühlschrank, erspart ihm aber die Sorge, ob sein Honorar überhaupt bezahlt werden kann. In der Realität ist es andersherum: Anwälte stellen Honorare in Rechnung, haben dafür aber Ungewissheit.

Von offenen Fragen bis zu titulierten Forderungen und der Berufungsinstanz

Wie lässt sich der Arbeitsalltag von Anwälten angenehmer und einfacher gestalten? Als Verrechnungsstelle haben wir da eine sehr konkrete Vorstellung – die wir auch auf anwvs.de ausbreiten. Für manche ist das aber nicht genug: Die brauchen es noch allgemeiner oder noch konkreter. Drei Beispiele.

Rechnung erhalten? Die AnwVS erklärt für Mandanten.

Sie haben Post von uns bekommen – die Honorarrechnung Ihres Anwalts mit einem Vorblatt der AnwVS. Und jetzt sind Sie überrascht, weil Sie Verrechnungsstellen vielleicht von Ärzten kennen, aber nicht von Anwälten? Wenn Sie mehr über uns wissen wollen: Wir hätten da ein paar kompakte Antworten. Lesenswert ist das auch für Anwälte.