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Der Mandant – das unbekannte Wesen?

16:43

In der Netflix-Serie „Daredevil“ arbeitet Matt Murdock, die anwaltliche Tagesidentität des titelgebenden Helden, oft pro bono. Das füllt zwar nicht den Kühlschrank, erspart ihm aber die Sorge, ob sein Honorar überhaupt bezahlt werden kann. In der Realität ist es andersherum: Anwälte stellen Honorare in Rechnung, haben dafür aber Ungewissheit.

Menschenkenntnis, Grundvertrauen oder doch Misstrauen?

Vor etwas mehr als einem Jahr hatten wir hier ja schon einen Beitrag zu den BGH-Urteilen, wie wirksame Vergütungsvereinbarungen aufgesetzt werden sollten. In eine vergleichbare Richtung stieß auch der Beitrag zur Frage, wie eine Honorarvereinbarung bei einem Erbstreit mit ungewisser Dauer aussehen sollte.

So sinnvoll es jeweils ist, sich an diese Anregungen zu halten, gibt es in beiden Fällen eine Schwachstelle: Ein Anwalt kann einem Mandanten nur vor die Stirn schauen. Wenn dieser nicht zahlen wird, weil er nicht zahlen will oder nicht zahlen kann… dann hilft auch keine Vereinbarung darüber, in welcher Höhe die Vergütung vereinbart wird und wie die Zahlungsmodalitäten sind.

Aber was soll ein Anwalt dann machen: Pauschal auf Vorkasse und Zwischenzahlungen bestehen? Das wird einige Mandanten so richtig vor den Kopf stoßen. Grundsätzlich mit Urvertrauen in die Mandate gehen? Das wird zu Außenständen und auch Ausfällen führen. Aus dem Bauch und auf den ersten Eindruck die eine oder die andere Option ziehen? Heutzutage sagt Optik nur bedingt etwas über die Liquidität eines Mandanten.

In diesem Sinne: Eine universale Formel – gültig für alle Anwälte, in allen Städten und Regionen und jede Form von Mandant – haben wir noch nicht gefunden. Eher wird wahrscheinlich die Quadratur des Kreises gelöst. Aber so wie sich Mathematiker näherungsweise an die Lösung machen, haben wir uns auch dem Problem angenähert.

Anwaltlicher Ausfallschutz – damit Sie rechtzeitig Bescheid wissen

Als Verrechnungsstelle für Rechtsanwälte übernehmen wir ja das anwaltliche Honorarmanagement – vom Versand der Rechnungen über die Zahlungszuordnung bis hin zu Zahlungserinnerungen. Darüber hinaus haben wir aber noch den anwaltlichen Ausfallschutz im Programm. Der gibt entweder Sicherheit oder Klarheit.

Im Klartext: Per Kanzlei-Software oder über unser Webtool im Kundenportal können Anwälte ihre Mandanten anmelden. Wir prüfen diskret deren Bonität und geben eine binäre Rückmeldung: Zusage oder Ablehnung. Auskunfteien geben an dieser Stelle nur eine Wahrscheinlichkeitsziffer an, die selbst interpretiert werden muss.

Wenn wir den Mandanten annehmen, ist die Sache eindeutig: Wir zahlen das Honorar in jedem Fall aus, selbst wenn ein Mandant zahlungsunfähig wird – das ist dann unser Risiko. Wenn wir den Mandanten ablehnen, ist das auch eine Aussage. „Mandant abgelehnt“ heißt in dem Kontext übrigens nur, dass wir das Risiko für den endgültigen Zahlungsausfall nicht übernehmen. Alle anderen Leistungen erbringen wir wie üblich.

Um noch einmal auf die Quadratur des Kreises zu kommen: Mit unserem Ausfallschutz (in diesem Bild ist er das Quadrat) decken wir einen ziemlich großen Teil des Kreises (Risiko des Honorausfalls) ab. Um die weiteren Flächen zu füllen, braucht es die persönliche Einschätzung des Anwalts. Ein Restrisiko (also leere Flächen) wird aber auch dabei bleiben.