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Karneval: Rechnungen, deren Verarbeitung und die Auszahlung

10:01

Als Verrechnungsstelle für Rechtsanwälte sind wir ein Dienstleister – und als solcher den Interessen unserer Kunden verpflichtet. Nur an Karneval machen wir eine Ausnahme, schließlich sitzen wir in Köln. Wer per Schnittstelle seine Rechnungen einreicht, wird aber kaum Änderungen zu sonst erleben. Alle konkreten Details hier im Blog.

Unsere Erreichbarkeit zwischen dem 8. und 12. Februar

Zum Start in die Karnevalssession 2018, also am 11.11.2017, hatten wir hier im Blog schon mal einen etwas textlastigen Beitrag über unsere Büro- und Servicezeiten während des Straßenkarnevals. Heute bringen wir es kurz und knapp auf den Punkt:

  • Donnerstag, 8. Februar (Fastelovvend): bis 11 Uhr im Büro – anschließend trifft man uns in der Stadt
  • Freitag, 9. Februar: wie üblich ab 9 Uhr
  • Montag, 12. Februar (Rosenmontag): das Büro ist komplett geschlossen.

Ab Dienstag geht dann aber wieder alles seinen geregelten Gang.

Rechnungen, deren Verarbeitung und die Auszahlung

Die veränderten Bürozeiten am Freitag und insbesondere am Montag haben konkrete Auswirkungen auf den gewohnten Service: Für eingereichte Rechnungen ändern sich teilweise die Laufzeiten für die Auszahlung. Wer auf Kanzleisoftware mit direkten Schnittstellen oder unser Kundenportal setzt, wird dabei am wenigsten von den Änderungen mitbekommen.

Einreichung per Schnittstelle* bis
Einreichung per E-Mail bis
Auszahlung am
Donnerstag, 8. Feb.
16 Uhr
11 Uhr
9. Feb.
Freitag, 9. Feb.
16 Uhr
15 Uhr
13. Feb.
Montag, 12. Feb.
16 Uhr
keine Verarbeitung
13. Feb. (Schnittstelle) /
14. Feb. (E-Mail)
ab Dienstag, 13. Feb.
normaler
Geschäftsbetrieb
wie gewohnt
* Kundenportal auf anwvs.de oder kundenseitig in Kanzleisoftware