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Von offenen Fragen bis zu titulierten Forderungen und der Berufungsinstanz

08:57

Wie lässt sich der Arbeitsalltag von Anwälten angenehmer und einfacher gestalten? Als Verrechnungsstelle haben wir da eine sehr konkrete Vorstellung – die wir auch auf anwvs.de ausbreiten. Für manche ist das aber nicht genug: Die brauchen es noch allgemeiner oder noch konkreter. Drei Beispiele.

Wir würden gerne mehr über Ihre Bedingungen erfahren.

Bei einer vergleichsweise offenen Frage könnte man gleichzeitig in die Breite und die Tiefe gehen – und den Empfänger der Replik durch endlose Monitorseiten ermüden. Besser: Wir fassen in der gebotenen Kürze unsere drei Dienstleistungen zusammen – das Honorarmanagement als Kern, darauf aufbauend die Vorfinanzierung von Honoraren und den Ausfallschutz – und ergänzen dann die grundsätzlichen Bedingungen.

Das beinhaltet insbesondere:

  • wir arbeiten für Rechtsanwaltskanzleien mit einem Jahresumsatz von 200.000 EUR bis 10 Mio. EUR
  • wir übernehmen bevorzugt alle Rechnungen (siehe dazu übernächste Frage)
  • wir arbeiten mit einem Fixpreis auf die eingereichten Rechnungen (siehe dazu nächste Frage)

So richtig in die Tiefe gehen wir da nicht. Wichtig ist es erst einmal, ein paar Reize zu setzen und im zweiten Schritt zu schauen, wo der konkrete Bedarf liegt. Ein zu hoher Detaillierungsgrad wäre da nur kontraproduktiv.

Bitte senden Sie mir unverbindlich eine Übersicht über die von Ihnen angebotenen Leistungen und den dazugehörigen Kosten, die im Falle einer Beauftragung ausgelöst werden. Über eine Information zu den konkreten Vertragsbestandteilen bin ich ebenfalls dankbar.

Anders sieht das dann hier aus: Da fassen wir die allgemeinen Teile, wie wir sie im ersten Fall nutzen, mit den konkreten Antworten zusammen.

Was die Leistungsbestandteile und die dazugehörigen Kosten angeht: Üblicherweise buchen unsere Kunden das gesamte Paket und wir veranschlagen einen geringen Prozentsatz jeder eingereichten Rechnung, um damit unsere üblichen Kosten zu decken. Eine Ausnahme ist beispielsweise die Bonitätsprüfung von Mandanten im Ausland. Und noch etwas: Eingereichte Rechnungen zahlen wir zu 100% aus. Erst am Monatsende folgt eine Sammelabrechnung, das schafft zusätzliche Transparenz.

Ist es möglich, auch nur einzelne Rechnungen abzutreten? Ggf. solche nach Ablauf eines gewissen Zeitraums? Und titulierte Forderungen? Und solche Forderungen, die durch das Landgericht zugesprochen sind, jedoch ganz aktuell in der Berufungsinstanz zugeführt wurden?

So konkrete Fragen – erst recht, wenn es gleich vier auf einmal sind – beantworten wir lieber am Telefon. Das geht schneller und kommt auch besser bei dem Anwalt an, der die Fragen hat.

In aller schriftlichen Kürze: Ja, nicht alle Rechnungen müssen an uns abgegeben werden. Ja, bei der Übernahme eines neuen Mandats können wir 60 Tage rückwirkend bereits verschickte Rechnungen übernehmen.

Jetzt die Einschränkung: Ausgemahnte oder titulierte Forderungen sind älter als 60 Tage und bleiben daher bei der Kanzlei. Nein, nur einzelne Rechnungen an uns abzutreten, ist keine gute Wahl. Der Komfort- und Effizienzgewinn, der durch die Anwaltliche Verrechnungsstelle möglich ist, entfaltet seine Wirkung nur dann, wenn grundsätzlich alle Rechnungen über uns laufen.