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Rechnung erhalten? Die AnwVS erklärt für Mandanten.

08:40

Sie haben Post von uns bekommen – die Honorarrechnung Ihres Anwalts mit einem Vorblatt der AnwVS. Und jetzt sind Sie überrascht, weil Sie Verrechnungsstellen vielleicht von Ärzten kennen, aber nicht von Anwälten? Wenn Sie mehr über uns wissen wollen: Wir hätten da ein paar kompakte Antworten. Lesenswert ist das auch für Anwälte.

Vorrede: Wir richten uns an Geschäftskunden

Große Online-Anbieter in den Bereichen Mode, Bücher und Reisen leben davon, dass sie ihre Besucher ganz genau kennen und analysieren. Das hat sehr pragmatische, profitorientierte Gründe: Werden nach Endgerät (PC, Smartphone, Tablet), nach Betriebssystem (Android, Mac OS, Windows) sowie nach mutmaßlichem Alter bzw. Geschlecht andere Inhalte ausgespielt, lassen sich leichter Umsätze erzielen. Je größer so ein Shop ist, desto häufiger erfolgt – manchmal sogar mehrfach am Tag – eine Anpassung der Website. Rentable Produkte sollen so gefördert werden, während weniger umsatzstarke Produkte „nach hinten“ verbannt werden.

Diesen Aufwand sparen wir uns, denn unsere Website AnwVS.de dient eher als Schaufenster. Schließlich haben wir mit „Verrechnungsstelle“ nur ein Produkt im Angebot und das richtet sich auch nur an eine Zielgruppe – Rechtsanwälte. Dennoch haben wir vor ein paar Monaten unsere Seite leicht überarbeitet, um bei Bedarf auch die Mandanten (also die Kunden unserer Kunden) mitzunehmen. Konkret: Im Kontaktbereich gibt es die Unterseite „Rechnung erhalten„, falls ein Mandant eine Frage zu einer Rechnung hat oder eine individuelle Zahlungsvereinbarung abschließen möchte.

Hintergrund: Die AnwVS im Überblick

Falls Sie jetzt noch wissen möchten, mit wem Sie es zu tun haben: Die Deutsche Anwaltliche Verrechnungsstelle (AnwVS) ist bereits seit 2004 als Dienstleister für Anwälte aktiv. Sie gehört damit zu den dienstältesten und erfahrensten Anbietern und sie ist – im Wortsinne – auch ein echter Pionier. Denn bevor wir losgelegt haben, gab es diesen Service faktisch nicht. Die ganze Geschichte finden Sie ziemlich gut und auch lesbar aufbereitet in der Wikipedia.

Honorarmanagement.

Unser Kerngeschäft ist die Honorarabwicklung, um ein anderes Wort zu verwenden. Wir verschicken die Rechnungen, haben die Zahlungseingänge im Blick, ordnen Zahlungen zu und verschicken gegebenenfalls Erinnerungen oder Mahnungen. Wir entlasten Ihren Anwalt von dem ganzen organisatorischen Aufwand, der sich an das Schreiben einer Rechnung anschließt. Damit haben Anwälte mehr Zeit, sich voll auf die rechtliche Beratung ihrer Mandanten zu konzentrieren.

Aus Sicht Ihres Anwalts gibt es als Zusatzangebote noch die Honorarvorfinanzierung (wir zahlen auf Wunsch Honorarrechnungen sofort aus) und den Ausfallschutz (wir übernehmen auf Wunsch die Garantie für das Honorar). Aber  das sind Punkte, die eher Anwälte interessieren.

Berührungspunkte: Die AnwVS und Sie

Um zurück zur Einleitung zu kommen: Sie haben von uns eine mindestens zweiseitige Rechnung erhalten. Das erste ist ein Vorblatt, in dem wir uns vorstellen, das zweite Blatt (und eventuell nachfolgende Blätter) ist die Rechnung Ihres Anwalts. Falls Sie sich jetzt fragen, ob Ihr Anwalt einfach so seine Rechnung an die AnwVS abgeben kann… lautet die Antwort: Ja, das darf er aus zwei Gründen.

Der erste Grund ist ein formaler. Wir sind als Dienstleister der Finanzaufsicht unterworfen, kommen allen gesetzlichen Pflichten (dazu gehören die datenschutzrechtlichen) nach und dürfen als Verrechnungsstelle für Anwälte arbeiten. Der zweite Grund ist Ihre Zustimmung zu Beginn des Mandats. Da haben Sie Ihrem Anwalt nämlich gestattet, seine Rechnung an uns abzutreten.

Jetzt gibt es zwei Wege, wie oft wir miteinander in Kontakt treten. Der übliche Weg: Sie bekommen Post von uns. Wenn Sie die Rechnung vollständig und innerhalb der Frist bezahlen, ist der Vorgang damit erledigt. Wird die Rechnung nicht (oder nicht vollständig) ausgeglichen, geht beizeiten ein Erinnerungsschreiben raus.

Die zweite Option: Sie wenden sich an uns – weil Sie Einwände gegen die Rechnung haben oder die Zahlungsbedingungen ändern möchten (z.B. Stundung oder Ratenzahlung). Ob Sie dafür das Kontaktformular „Rechnung erhalten“ nehmen oder auf die E-Mail-Adresse info@anwvs.de setzen, ist ganz Ihre Wahl.