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Öffnungszeiten der AnwVS von Weihnachten über Neujahr bis Heilige Drei Könige

09:33

Die Finanzverwaltungen gehen in den Weihnachtsfrieden, die Schulkinder haben Ferien und in ganz vielen Büros geht es ziemlich ruhig zu. Gastronomie, Einzel- und Onlinehandel haben dagegen Hochbetrieb. Und was macht das AnwVS-Team „zwischen den Jahren“?

Alle Dienstleistungen wie gewohnt

Um es auf den Punkt zu bringen: Die Büro- oder Öffnungszeiten der AnwVS sind von Weihnachten über Silvester/Neujahr bis Heilige Drei Könige wie immer. An den bundesweit einheitlichen Feiertagen und an den Wochenenden ruht bei uns selbstredend der Bürobetrieb, aber vom 27. bis 29. Dezember 2017 (Mittwoch bis Freitag) und vom 2. bis 5. Januar 2018 (Dienstag bis Freitag) geht das AnwVS-Team wie gewohnt seiner Arbeit nach.

Gut, vielleicht werden wir auch ein paar Kollegen in den Weihnachtsferien haben, aber unter dem Strich wird zwischen 9 und 17 Uhr die gleiche Arbeit erledigt, wie sonst auch.

Aus Kundensicht die vielleicht wichtigste Information: Alle Rechnungen, die bis 16 Uhr eingereicht werden, werden von uns auch wie gewohnt ausgezahlt. Wer also schnell vor Jahresende noch ein paar offene Rechnungen abarbeiten will, kann das gutens Gewissens machen.

Wichtiger Hinweis: Geht die Rechnung am 22. bzw. 29. Dezember nach 16 Uhr bei uns ein, verlängert sich die Auszahlung um die Wochenenden plus Feiertage. Die Gutschrift auf dem Konto sollte dann am 28. Dezember bzw. 3. Januar erfolgen.

Und sonst noch?

Beim Blick auf das Kalenderblatt bleibt an dieser Stelle eigentlich nur eines übrig: „jahreszeitliche Grüße“…

In diesem Sinn wünschen wir allen Lesern (Kunden, Lieferanten, Kollegen, zufällige Besucher) und ihren Familien schon einmal ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und, sofern wir vorher nichts mehr voneinander hören, einen guten Rutsch in ein hoffentlich erfolgreiches Jahr 2018!