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Fundstück: Was Anwälte und Richter aus Sicht der FAZ verbergen

09:54

Zweimal hatten wir uns schon mit dem offen zur Schau gestellten Stil beschäftigt: Gibt es einen Krawattenzwang für Anwälte und welche Urteile haben Gerichte zu diesem Kleidungsstück gefällt? Was Anwälte und Richter unten drunter tragen, hatten wir bislang noch nicht. Freundlicherweise hat uns die FAZ die Arbeit abgenommen… und en passant den Dress Code für Mandanten behandelt.

Mandanten: besser „adrett-bescheiden“

Nur selten weichen bei Prozessen die neuen Bilder so deutlich von ab von den bisherigen wie jüngst bei Gina-Lisa Lohfink: statt körperbetonter Kleidung, oft auch mit wenig Stoff, dominierte jetzt ein züchtiger, hochgeschlossener Stil.

Es ist davon auszugehen, dass sie diesbezüglich von ihren Anwälten (und/oder ihren PR-Beratern) eine Empfehlung erhalten hat, denn „wirklich kluge Rechtsanwälte organisieren vorsichtshalber schon vor dem Prozess eine Generalprobe in der Kanzlei“, so die FAZ.

Über fünf Absätze bzw. rund 3.000 Zeichen wird in dem Artikel zusammengetragen, warum das gesamte Auftreten eher förmlich sein sollte und was gute bzw. schlechte Beispiele sind. Das ist flüssig zu lesen und ruft außerdem in Erinnerung, dass auch Richter nur Menschen sind, die sich vom Äußeren beeinflussen lassen.

Ausgehend von der Überschrift ist jedoch die Kleidung von Anwälten und Richter das Hauptthema des Textes.

Und die Organe der Justiz?

Auf den ersten Blick ist hier die Sache eindeutig: Im Regelfall müssen Anwälte und Richter Roben (oder Talare, wie es in Österreich heißt) tragen, die jeweiligen Vorschriften sind da meist ziemlich eindeutig. Auf den ersten Blick gilt hier „oben hui“. Nachdem sich die Krawattenpflicht für Anwälte schon nicht vollumfänglich halten ließ – ist dann auch der Rest dann eher so „unten pfui“?

So richtig geht die FAZ zwar nicht ins Detail, da hat die Überschrift zwar mehr versprochen. Aber ein Richter, der sich im Laufen die Robe überstreift, ist wohl ebenso wenig eine selten gesehene Ausnahme wie Richter und Anwälte, die sich in den Pausen „schleunigst“ die Talare vom Leib „reißen“. Urig ist jedenfalls das Beispiel vom Anwalt, der „in Robe und barfuß in Birkenstocksandalen zur Toilette eilt“.

Ausreichend Platz erhalten auch die Schöffen. Deren absolut frei wählbarer Dress Code wird als „Mischung aus dem üblichen Zuschauer- und Zeugenoutfit“ bezeichnet – und pfiffig mit „unschlüssige Freizeitmontur also“ zusammengefasst.

In der Summe: Für regelmäßige Gerichtsgänger kein aufregend neuer Artikel – aber er lässt sich unterhaltsam lesen.