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Gesetzliches und Ungesetzliches zum 1. Mai

08:59

Selbstredend ist der heutige 30. April für das AnwVS-Team ein ganz normaler Arbeitstag – schließlich wollen wir als Dienstleister stets die versprochene Servicequalität abliefern. Gleichzeitig ist der heutige Tag aber auch für manche ein Brückentag zum morgigen Maifeiertag. Ein paar kurze Notizen dazu – und im weiteren Monatsverlauf dann zu den anderen Feiertagen.

Die gesetzliche Seite in Deutschland

Hierzulande hat der Maifeiertag eine vergleichsweise kurze Geschichte: Schließlich wurde er erst von 99 Jahren erstmals gefeiert – um dann für 14 Jahre wieder in der Versenkung zu verschwinden.

Aber der Reihe nach: Mit ungefähr zwei Wochen Vorlaufzeit installierte die Weimarer Nationalversammlung (genauer: SPD, DDP und Teile des Zentrums) einen gesetzlichen Feiertag, der einmalig auf den 1. Mai 1919 beschränkt war.

Umgehend mit dem Ende der Weimarer Republik wurde der 1. Mai dann wieder ein Feiertag, und zwar per „Gesetz über die Einführung eines Feiertags der nationalen Arbeit“ vom 10. April 1933. Formal hatte aber auch dieser Feiertag nur eine Halbwertszeit von einem Jahr, denn er wurde per „Gesetz über die Feiertage“ vom 27. Februar 1934 aufgehoben (§ 8) und durch den „nationalen Feiertag des deutschen Volkes“ (§ 1) ersetzt.

Wie die NZZ im September 2016 im Artikel „Tempelhofer Feld – Der Luxus der Leere inmitten von Berlin“ schrieb, hielt Adolf Hitler am 1. Mai 1933 „vor Hunderttausenden von Menschen“ auf dem Tempelhofer Feld eine Ansprache. Wie es zu dieser Masse kam, wird auch erläutert:

„Der Massenaufmarsch ist mit der damaligen grossen Angst vor Entlassungen zu erklären und damit, dass die Auszahlung des Lohns verknüpft wurde mit der Teilnahme an der Demonstration und den Kundgebungen.“

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der 1. Mai 1946 durch den Alliierten Kontrollrat bestätigt und in der Bundesrepublik Deutschland ist der 1. Mai ein Feiertag nach den Feiertagsgesetzen der Länder. Daraus ergeben sich kleiner Unterschiede in der Benennung, nicht aber in der bundesweit einheitlichen Begehung.

Die (teils) ungesetzliche Seite in Deutschland

Wie üblich gibt es zwei Seiten einer Medaille. Zuerst die Vorderseite… Wie zur Wiedereinführung 1933 ist die Lohnzahlung nicht mehr an die Teilnahme an Demonstrationen verknüpft. Dennoch gibt es bundesweite eine Reihe von 1.-Mai-Demonstrationen seitens der Gewerkschaften, die einen vergleichsweise guten Zuspruch haben. Ganz ungesetzlich geht es hier aber nicht zur Sache, schließlich handelt es sich um ordnunsgegmäß angemeldete Veranstaltungen.

Weniger erfreulich ist die vollkommen ungesetzliche Seite, wie sich insbesondere in Städten wie Hamburg und vor allem Berlin zeigt. Dort kommt es am 1. Mai regelmäßig zu Krawallen und gewalttätigen Auseinandersetzungen von Menschen, die es mit Recht und Gesetz in diesem Augenblick nicht so genau nehmen, mit der Polizei. Seinen Ursprung hat dieses wiederkehrende Ereignis in einem Vorfall in Berlin-Kreuzberg 1987 (weiter wollen wir das hier nicht vertiefen).