Fundstück: Digitales und Recht beim BVDW
25.04.2018 08:30 VermischtesAnwälte und Digitalisierung – das ist ein Spannungsfeld mit viel Potenzial. Auf der seinen Seite scheinen sie es nicht zu können (siehe explizit #beA oder als Seitenhieb hier), auf der anderen Seite ist das Internet halt „keine rechtsfreie Zone“… Unser aktuelles Fundstück passt dazu wie die vielzitierte „Faust aufs Auge.“
Auf dem Laufenden bleiben mit dem BVDW
Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Digitalisierung werden die Website des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) sicherlich kennen. Wie unschwer am Namen zu erkennen ist, handelt es sich um einen Zusammenschluss bzw. eine Lobbygruppe von/für Unternehmen, die auf digitale Geschäftsmodelle setzen oder deren Wertschöpfung wesentlich mit digitalen Technologien zusammenhängt.
Warum wir die Seite hier vorstellen? Weil sie sich eben auch für alle anderen Rechtsanwälte lohnt. Sei es, um ganz allgemein auf dem Laufenden zu bleiben, beispielsweise bezüglich „Arbeitswelt der Zukunft“ oder „Digitalpolitik“. Sei es, um sich schnell aktuelle Informationen über die verschiedenen rechtlichen Aspekte der Digitalwelt zu informieren.
So ist im Themenbereich Data Economy beispielsweise der Datenschutz ist platziert, der mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird, mal wieder ein kurzfristig unter den Fingern brennendes Thema ist.*
Datenschutz im Mittelpunkt bei „Recht“
Die Genese der rechtlichen Aspekte der EU-Datenschutzgrundverordnung erschließt im gleichnamigen Unterkapitel im Themenblock Recht. Dort informiert der BVDW auch fortlaufend über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur geplanten ePrivacy-Verordnung. und veröffentlicht regelmäßig Updates zum EU-US Privacy Shield.
Hilfreich ist auch das Datenschutz-Infoportal: Dort gibt es einen Praxisleitfaden, weiterführende, Informationen zu Anforderungen und Neuerungen im neuen Datenschutzrecht sowie eine Datenbank mit diversen hilfreichen Texten von Datenschutzbehörden und Experten.
Lediglich die Rubrik News zum Thema Recht wirkt aus der Außensicht dezent veraltet. Die drei jüngsten Meldungen wurden im Zeitfenster 19. Oktober bis 20. Dezember 2017 veröffentlicht.
* Wer sich in die Primärquelle einlesen will, findet die „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG“ hier auf EUR-Lex.