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Mandant abgetaucht und Rechnung noch offen

08:29

Wenn Mandanten abtauchen, kann das – über das wortwörtliche Verständnis hinaus – zwei Gründe haben. 1. Sie sind im Urlaub oder beruflich in einem Projekt gebunden, so dass sie kurzfristig nur schwer zu erreichen sind. 2. Sie ignorieren bewusst Anrufe, E-Mails oder Briefe, weil sie schlicht nicht erreichbar sein wollen. Problematisch wird das letztgenannte Verhalten bei offenen Honorarforderungen.

Kanzleiinhaber vs. Syndikus

Zu den Komfortmerkmalen des freien Berufs als Anwalts gehört es unbestreitbar, Mandate auch ablehnen zu können. Die freie Zeiteinteilung gehört ebenso dazu. Welcher angestellte Konzernjurist könnte einfach so an einem Nachmittag freinehmen, um an einem sonnigen Nachmittag spontan eine Runde mit dem Motorrad oder auf dem Golfplatz zu drehen?

Im Gegenzug genießt der Syndikus aber den Vorteil, dass sich sein nichtanwaltlicher Arbeitgeber das Gehalt überweist, während Kanzleiinhaber sich selbst um ihre Honorare kümmern müssen. Rein vom organisatorischen Aufwand kann das manchmal lästig sein, weil Back-Office-Tätigkeiten dieser Art eben nicht zur Kernkompetenz gehören. An die Substanz, und das im doppelten Sinn, kann es dann gehen, wenn Mandanten abtauchen und berechtigte Honorarforderungen nicht ausgleichen wollen.

Vorkasse… muss (nicht) sein

Üblicherweise gehört es zum allgemeinen Berufsrisiko als Anwalt dazu, erst zu beraten und anschließend die Rechnung zu stellen. In der Paraphrase: Anwälte gehen für ihre Mandanten in Vorleistung. Trotzdem muss die Kanzleimiete ebenso bezahlt werden wie die Mitarbeiter, die laufenden Ausgaben für weitere Infrastruktur wie Telekommunikation, Büromaterial oder einfach nur Porto. Dagegen können sich die offenen Honorarforderungen – abhängig vom eigenen Organisationsgrad und der Zahlungsbereitschaft der „guten“ Mandanten – schnell auf zwei bis drei Monatsumsätze summieren.

Aber was ist, wenn die „bösen“ Mandanten bewusst abtauchen oder Honorarforderungen konsequent ignorieren, z.B. weil sie mit der anwaltlichen Beratung nicht zufrieden sind? Weil sie trotz juristischen Beistands eine (hohe) Strafe zahlen oder ein (wichtiges) Verfahren verloren haben und die Schuld dafür dem Anwalt geben? Oder deren Liquiditätsplanung zu Lasten des Anwalts geht? Wohl dem Juristen, der davon unabhängig ist.

Ein Lösungsansatz besteht in Vorkasse. Aber: Grundsätzliche Vorkasse kann potenzielle Mandanten verschrecken und bestehende verärgern. Bei Vorkasse nach Bauchgefühl sind Fehlurteile möglich.

Kunden der Anwaltlichen Verrechnungsstelle haben es da leichter, denn der smarte Ausfallschutz der AnwVS ist auch schnell und funktioniert bereits im Vorfeld. Das heißt: Im Kundenportal können Bonitätsanfragen für (neue) Mandanten gestellt werden und im Regelfall wird sofort die Höhe des verfügbaren Limits angezeigt. Ist das Ergebnis in Ordnung, ist alles im grünen Bereich – andernfalls ist Vorkasse bzw. eine Anzahlung durchaus eine Überlegung wert.

Honorare (nicht) selbst reinholen

Also, was tun, wenn der Mandant abtaucht und nicht auf Honorarrechnungen reagiert? Wenn Sie ergebnislos Brief um Brief um Brief schreiben… und die eigene juristische Kompetenz mit sauber formulierten Mahnschreiben belegen. Das kann man alles selber machen, aber das kostet erst einmal Zeit – und dann Nerven.

Im Stillen Verfahren der AnwVS sieht das anders aus: Wir gleichen die Rechnung üblicherweise am nächsten Tag aus und steuern diskret das Honorarmanagement. Da die Abtretung an die AnwVS von Anwalt zu Anwalt erfolgt, braucht es keine Einwilligung seitens der Mandanten und wir versenden die Rechnung auf dem Briefbogen der jeweiligen Kanzlei. Für die Mandanten ist somit nicht offensichtlich, wer die Arbeit macht, aber die Kanzlei spürt die Entlastung sofort, da wir auch in solchen Fällen das Mahnwesen auf dem Briefkopf übernehmen. Wir kümmern uns um alle Details, die vom Kerngeschäft ablenken.