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Nutella: Recht haben oder bekommen (wollen)

16:54

Ein Vertrieb in über 160 Länder der Welt, bei Verbrauchern fest etablierte Markensüßigkeiten wie Duplo, Hanuta oder Kinder – Ferrero ist ein Weltkonzern, dem man sich kaum entziehen kann. Logisch, dass die Italiener ihre Marken schützen. Wir haben uns für Nutella einmal genauer angesehen, was es mit Recht haben bzw. bekommen (wollen) auf sich hat.

Das Sprachgericht: Der, die, das Nutella

Abgesehen davon, dass wir in der Belegschaft genügend Kollegen haben, die Nutella selbst essen oder zumindest wegen der Kinder auf dem Tisch stehen haben… Anlass für diesen Blogtext ist der Nutella Day, auf den wir später zurückkommen. Erst noch einmal eine Botschaft in der Richtung der Anwälte (oder der Online Marketing-Mitarbeiter) des Ferrero-Konzerns: Die Bestandsaufnahme ist willkürlich, sprengt die Ketten der rein juristischen Betrachtung und wurde mit einem Augenzwinkern geschrieben.

Aber bevor wir wirklich in die juristische Materie eindringen, beschäftigen wir uns mit der „küchenjuristischen“ Sichtweise. Seit Jahren beschäftigt sie Eltern und Kinder, brunchende Freunde oder überhaupt alle, die gemeinsam am Frühstückstisch sitzen. Heißt es „die Nutella“ oder doch „das“ bzw. gar „der„? Bastian Sick, Autor des Buchs „Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod“, hat das schon im März 2004 in seiner Zwiebelfisch-Kolumne „Krieg der Geschlechter“ pointiert dargestellt, wie sich Diskutanten fast die Köpfe einschlagen können.

Bislang ist uns zwar ein solcher Extremfall nicht vorgekommen, aber sollte es doch irgendwann so sein… könnte kein findiger Winkeladvokat dem Konzern eine Teilschuld aufbrummen. Auch wenn er sich einer eindeutigen Klarstellung verweigert,heißt es auf nutella.com doch sehr eindeutig: Man solle bei dem Kunstwort entscheiden, ob einem „DER Brotaufstrich, DIE Creme, DAS leckerste Frühstück“ besser gefällt.

Die hausinterne Umfrage bleibt übrigens unentschieden zwischen „das Nutella(-glas)“ und „die Nutella(-creme)“.

Erst Anwälte dagegen, dann die Marke dafür

Der altbekannte Spruch von wegen „das Internet ist ein rechtsfreier Raum“ gilt zumindest im Markenrecht nicht. Wo sich im Kindergarten oder in der Schule ein „Nutella-Club“ gründet oder ein „Nutella-Event“ feiert, bleibt Außenstehenden üblicherweise verborgen. Anders sieht es dagegen aus, wenn man sich dagegen im Internet präsentiert.

Für die Erfinder des Nutella-Tags (nutelladay.com), der immer am 5. Februar gefeiert wird, sah es kurzzeitig gar nicht gut aus, als eine Unterlassungserklärung ins Haus flatterte. „Wie Ferrero Nutella-Fans das Feiern verderben wollte“ betitelte das Marketingfachzeitung Horizont am 22. Mai 2013 daher den Bericht.

Was juristisch und aus Schutz der Marke grundsätzlich richtig ist, war hier aber auf dem Weg zur Marketingkatastrophe. Erst brachten die Anwälte die Macher so richtig schön in die Defensive, dann eskalierten diese das Thema in den Social Media. Und da „David-gegen-Goliath“-Geschichten immer für Aufmerksamkeit sorgen, stand Ferrero PR-technisch mit dem Rücken zur Wand. Folgerichtig knickte der Konzern ein (auch wenn er das anders verkaufte) und unterstützt das Projekt anschließend offiziell.

Alkohol und Nutella?

In all seinen Marketingmaßnahmen setzt Ferrero auf ein familienfreundliches bzw. sportliches Ambiente. Da mit der Schoko-Haselnusscreme aber auch abseits des Frühstückstisches experimentiert werden kann, gibt es im Internet und in diversen Clubs dieser Welt auch Nutella-Cocktails.

So hat beispielsweise der YouTube-Kanal Tipsy Bartender ein mittlerweile fast über 480.000 mal abgerufenes Video „The Nutella Cocktail“ gedreht. Auch auf Rezeptseiten wie chefkoch.de gibt es immer verschiedene Varianten. Ob der Drink dabei mit Rum (wie z.B. Captain Morgan), Eierlikör, Frangelico oder, wie beim „Nutella Martini“ des US-Blogs „Dining with Alice“, mit Vanille Wodka gemacht wird, ist nur eine Frage des persönlichen Geschmacks.

Wir können uns jedenfalls gut die Gesichter des Marketing-Teams und der Hausjuristen vorstellen, wenn irgendwo in den Clubs der Welt oder auf einem Social-Media-Kanal irgendwelche Hashtags á la #CaptainNutella heißlaufen. Die Juristen wollen dann üblicherweise die Marke schützen und ihre Standardschreiben aufsetzen und die Marketingleute verweisen dann jedesmal auf den legendären „Streisand-Effekt“, der ja auch beim Nutella-Day gewirkt hat: Juristische Gegenwehr lenkt erst recht die Aufmerksamkeit auf einen ungeliebten Sachverhalt.

Da wir in freier Wildbahn tatsächlich schon diverse Cocktail-Varianten, übrigens auch als Heißgetränk für die Winterzeit, gesehen haben, uns aber keine Kenntnisse über rechtliche Maßnahmen vorliegen: Bislang scheinen sich die Marketingleute durchzusetzen, bloß kein Schlaglicht auf Alkohol plus Nutella zu werfen.

Nutella kann aber auch verlieren

Während bei der Verwendung der eigenen Marke durch dritte Parteien der Gerichtsweg meist ziemlich eindeutig für den Inhaber ausgeht, kann eine große Marke wie Nutella trotz hauseigener Anwälte (und bei Bedarf engagierter weiterer Spezialisten) auch verlieren.  engagiert, kann er auch vor Gericht verlieren. Im konkreten Fall hat das OLG Frankfurt Ende 2011 nach einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen den Vorwurf bestätigt (Az.: 6 U 40/11), dass Vitamin- und Nährwertangaben mit 15g bzw. 100g Verbraucher in die Irre führen können.

Übrigens: Als Kunstwort ist „Nutella“ ziemlich gut als Original geschützt, auch wenn „Nusstella“ (Coop) oder „Nutoka“ (Aldi Süd) als direkte Anlehnung angesehen werden. Die Konzernschwester „Kinder“ (die mit der Milchschnitte oder dem Ü-Ei) dagegen erlitt bei dem selbstangestrengten Verfahren gegen Haribo (wegen „Kinderkram“) und Zott (wegen „Kinderzeit“) letztlich vor dem BGH eine Niederlage (Az.: I ZR 6/05).