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Grundsätzliche Rechtsfrage zu Ostern – Beweisführung mit Eduard Mörike

10:34

Das Team der AnwVS wünscht allen Lesern des Blogs Frohe Ostern. Speziell den Lesern, die am Wochenende beispielsweise mit ihren Kindern eine Frage aus dem weiten Universum des Zivilrechts („Wer hat’s erfunden?“) diskutieren müssen, haben wir eine knackig-stringente Beweisführung bei Eduard Mörike gefunden.

Auf ein Ei geschrieben

Ostern ist zwar schon vorbei,
Also dies kein Osterei;
Doch wer sagt, es sei kein Segen,
Wenn im Mai die Hasen legen?
Aus der Pfanne, aus dem Schmalz
Schmeckt ein Eilein jedenfalls,
Und kurzum, mich tät’s gaudieren,
Dir dies Ei zu präsentieren,
Und zugleich tät es mich kitzeln,
Dir ein Rätsel drauf zu kritzeln.

Die Sophisten und die Pfaffen
Stritten sich mit viel Geschrei:
Was hat Gott zuerst erschaffen,
Wohl die Henne? wohl das Ei?

Wäre das so schwer zu lösen?
Erstlich ward ein Ei erdacht:
Doch weil noch kein Huhn gewesen,
Schatz, so hat’s der Has gebracht.
Eduard Mörike: Gedichte – Kapitel 108, R. Voigtländers Verlag, 1906

PS: Das ist jetzt purer Zufall, dass wir aufgrund des „Welttags der Poesie“ schon in der Vorwoche mit „Doch bitter weint der Rechtsanwalt“ im Blog ein Gedicht hatten. In der kommenden Woche wird es hier wieder einen Fließtext geben. Versprochen!