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Überlegungen zu Transparenz: Klein-klein vs. All-in-Gebühren

17:38

Am Wochenende durfte ich den Flyer einer bekannten Automarke aus dem Briefkasten ziehen. Einen neuen Wagen brauche ich zwar nicht, aber interessiert bin ich schon – schließlich mag ich die Marke und ich bleibe gerne auf dem Laufenden. Aus den Augen des Verbrauchers hat mir der Flyer jedenfalls gut gefallen: Schicke Autos, toll in Szene gesetzt und die dezent montierten Preise waren auch im grünen Bereich. Der Kaufmann in mir hat allerdings gesagt: Schau Dir das mal aus der Nähe an.

Im Online-Konfigurator sah die Sache gleich ganz anders aus. Klar, die High-End-Audioaustattung muss ein Extra sein, aber auch schon der Wechsel der Wagenfarbe? Müssen sinnvolle Zubehörteile für 20 oder 30 Euro wie Schmutzfänger wirklich als Sonderausstattung angeboten werden oder könnten sie nicht gleich integriert werden? Bei diesem Hersteller waren übrigens die Fußmatten ein Standard, andernorts habe ich sie aber auch als Extra entdeckt. Im Ergebnis war der auf Praxistauglichkeit konfigurierte Wagen deutlich teurer als das Lockvogel-Angebot im Flyer. Transparenz geht anders.

Auch Flieger und Bahn sind kreativ

Überhaupt scheint die Mobilität wie gemacht für ein Klein-klein bei den Gebühren. Mit dem Flieger von Köln-Bonn (oder Berlin, Hamburg, München, …) zu faktisch beliebigen Zielen in Europa für den Preis einer Kinokarte inklusive Popcorn und Cola? Ist möglich, aber die plakative Zahl auf der Anzeige hat – je nach Anbieter – mal weniger oder mal noch weniger mit der Realität zu tun. So wird teilweise die Kreditkarte extra bepreist oder die Sitzplatzreservierung oder der obligatorische Snack-Happen oder gar der Koffer.

Zumindest in zwei Punkten herrscht bei der Deutschen Bahn Klarheit: Im Alltag gibt es faktisch keine Grenzen für das Gepäck und der Snack zwischendurch war noch nie zum Standard. Aber auch hier ist der Werbespruch „Quer durch Deutschland für [x] Euro“ mit Vorsicht zu genießen. Erstens ist es oft genug fraglich, ob überhaupt ein günstiges Ticket zur Verfügung steht, zweitens muss ein reservierter Sitzplatz separat bezahlt werden, obwohl bei dem vollautomatischen Prozess der Online- oder Automatenbuchung keine reale Leistung erbracht wird.

Ein anderes schönes Beispiels sind Tankstellen, die den Preisvorteil an der Autobahn (günstige Grundstückspreise, geringer Aufwand bei der Belieferung) für sich behalten und stattdessen einen Aufpreis zu den innerstädtischen Konditionen verlangen.

Einfache Preisdifferenzierung trotz „All-in“

Das kann man alles machen, muss man aber nicht. Vor dem Hintergrund unserer eigenen Verbraucherperspektive haben wir daher das Preismodell bei der AnwVS Anwaltliche Verrechnungsstelle so einfach wie möglich gehalten. Für alle Anwälte im stillen Verfahren gibt es nur einen Tarif, im offenen Verfahren besteht die Auswahl zwischen „Standard“ und „Premium“.

Trotz der individuell abgestimmten Grundpreise sind alle drei Tarife als „All-in-Gebühren“ wesensgleich. Sie decken die alltäglichen internen Servicekosten ab, die dem jeweiligen Aufwand entsprechen. Das heißt im Detail: Bonitätsprüfung gewerblicher oder privater Mandanten bei Crefo bzw Schufa? Gedeckt. Kosten für Verträge, Verlängerungen, Kredite, Mahnungen? Gleichfalls gedeckt.

Ausnahmen nur in Sonderfällen

Ausnahmen bestehen nur in wenigen Sonderfällen wie bei der Bonitätsprüfung eines gewerblichen Debitors außerhalb Deutschlands oder wenn wir einen höheren Aufwand haben. Dazu zählen insbesondere per Fax oder E-Mail eingereichte Rechnungen oder im offenen Verfahren Rechnungen an einen öffentlich-rechtlichen Debitor.

Ebenfalls in unserem Preis enthalten sind grundsätzlich die Kosten der Rechtsverfolgung (Anwalts- und Gerichtsgebühren). Nur wenn wir ausnahmsweise einen Mandanten abgelehnt haben, tragen unsere Kunden die insoweit entstehenden Kosten. Aber: Bevor wir Kosten verursachen, fragen wir Sie.

Unser Fazit

Bislang sind wir mit diesem Ansatz ganz gut gefahren. Im Gespräch mit Interessenten, z.B. an unserem Stand bei verschiedenen Anwaltstagungen, können wir nach wenigen Sätzen zu anderen Themen umschwenken und die Anzahl der Rückfragen bestehender Kunden liegt faktisch bei Null.

Unser Fazit: Wer sich unternehmerisch betätigt, fährt gut damit, wenn er die eigenen hohen Ansprüche an Dienstleister zum Vorbild für eigenes Handeln nimmt.

Eine Anmerkung noch: Der Blog-Beitrag ist auch als bewusste Ergänzung der AnwVS-Glossars entstanden.