Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Früh geplant, ist halb vorgesorgt – die Sommeröffnungszeiten der AnwVS

10:04

Das Freibad ist im Winter geschlossen und verlängert im Sommer sukzessive die Öffnungszeiten. Im Gegenzug verringern manche Einrichtungen wie Bibliotheken erst ihre Öffnungszeiten, um dann für kurze Zeit in die Sommerpause zu gehen. Wie hält es das Team der AnwVS, welche Bürozeiten bieten wir ab dem 22. Juni unseren Kunden an? Auf die Planungssicherheit kommt es schließlich an.

„Wir haben immer geöffnet“

Um die Pointe an den Anfang zu stellen: Wir haben immer geöffnet!

Ok, die Botschaft ist jetzt in dieser Form juristisch nicht ganz haltbar, weil wir schließlich keinen 24-Stunden-Dienst anbieten. Aber wir arbeiten wie immer. Soll doch das Eiscafé im Winter schließen oder die Bibliothek in die Sommerpause gehen – an unseren Bürozeiten ändert sich nichts. Nie. Niemals nicht.*

Sollen andere doch im Hochsommer am Baggersee sitzen, im heimischen Garten entspannen oder sich in den klassischen Ferienregionen am Strand tummeln: Unsere Büros werden während der ganzen Sommerferien besetzt sein – also vom 22. Juni (Auftakte in Bremen und Niedersachsen) über das Zeitfenster 29. Juli bis 2. August (da haben wirklich alle! Bundesländer gleichzeitig Ferien) bis zum 11. September (Ferienende in Bayern). Und wenn es zu heiß ist, schmeißen wir die Klimaanlage an.

Wir sind also immer** für unsere Kunden anwesend, und zwar Montags bis Freitags von 9 bis 17 Uhr. Und über das Kundenportal lassen Rechnungen tatsächlich rund um die Uhr einreichen.

Planung ist alles

Unsere Kunden müssen gar nicht planen – jedenfalls nicht in Bezug auf uns. Sollten sie selber in Betriebsferien gehen und unbedingt kurz vor ultimo noch alles in unsere Richtung schieben, was sie bislang angesammelt haben… Kein Problem, wir stemmen das.

Aus diesem Grund sollten wir schon eine gute Planung an den Tag legen. Denn tatsächlich wird es auf den Bürofluren zwischen dem 17. Juli und dem 29. August (den Ferien in NRW) etwas ruhiger als sonst zugehen. Vorrang haben hier erst einmal die mit Kindergartenkindern bzw. schulpflichtigem Nachwuchs, der noch nicht „aus dem Gröbsten raus“ ist. Das Kernteam bilden in dieser Zeit die kinderlosen Kollegen, die zwar nicht auf die Ferientermine achten müssen, aber trotzdem im Hochsommer Urlaub machen möchten. Aber da auch viele unserer Kunden Pause machen und viele Mandanten in den Sommerferien seltener ihre Anwälte aufsuchen, ist das allgemeine Arbeitsaufkommen eh niedriger, so dass sich alles einpendelt.

Falls es aber doch unerwartet zu Arbeitsspitzen kommen sollte: Dann packen wir halt so lange an, bis die Arbeit erledigt ist. Das ist eben das Qualitätsversprechen und zur Planungssicherheit gehört eben auch, dass wir unseren Kunden weiterhin die Honorare grundsätzlich am nächsten Tag auszahlen. Wenn es sein muss, bestellt der Chef beim nächsten Eiscafé eine motivationsspritze in Form einer Lage gemischter Eisbecher. Man muss sich ja auch mal was gönnen dürfen.

* Hinweis: Da sich aus intrinsischen (z.B. Service) oder extrinsischen Gründen (z.B. Rechtslage) die Bürozeiten erhöhen oder verringern können, gilt diese Aussage unter Vorbehalt.
** Hinweis: „Immer“ schließt neben gesetzlichen Feiertagen explizit Anlässe wie Rosenmontag (ganztägig), Fastelovend (der Donnerstag vor Rosenmontag ab 11.11 Uhr) oder die Weihnachtsfeier (ab ca. 16 Uhr) aus.