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Der BGH, die Parkscheibe und die Schufa – die Top-Artikel im dritten Quartal

15:19

Das dritte Quartal liegt weniger als eine Woche hinter uns und wir wagen schon den Rückblick: Zwei juristische Artikel, bei denen wir über den Tellerrand unseres Tagesgeschäfts schauen, waren besonders beliebt. Davon war der eine sehr ernst – und der andere weitgehend nicht.

Platz 1: BGH – Wenn der eine Zivilsenat dem anderen mal so richtig schön…

Ein sehr derber Umgangston kann sozialädaquat sein kann, jedenfalls auf dem Bau. Die Juristenzunft jedoch pflegt statt des verbalen Vorschlaghammers dagegen die feine Klinge. Das gilt um so mehr, wenn die Richter des Zivilsenats im schönsten Urteilsdeutsch mitteilen, dass sie die Rechtsprechung eines anderen (fachlich zuständigen) Zivilsenats so ungefähr Nullkommanull interessiert. Unsere Leser waren dafür umso interessierter an diesem Artikel.

Platz 2: So geht’s richtig (falsch) – eine kleine Handreichung für die Parkscheibe

Ein jedes Ding hat zwei Seiten – so auch eine Parkscheibe oder unsere kleine Handreichung zur Nutzung selbiger. In diesem, nennen wir es mal: „Nutzwertartikel“ beschreiben wir erst sehr sachlich, warum man bis zu 29 Minuten Gratisminuten Parkzeit bekommen kann. Und dann geben wir fünf sehr präzise Tipps, mit denen kostenfreies Parken doch kostenpflichtig wird.

Platz 3:  „Löschungsaufforderung zum Schufa-Eintrag“

Juristen kennen es: Wenn der nichtjuristische Familien- und Freundeskreis feststellt, dass eine rechtliche Lage „glasklar“ so und nicht anders ist. Solche Sachen können allerdings auch in Textform und auf der Arbeit passieren. In der „Löschungsaufforderung zum Schufa-Eintrag“ haben wir einen Dialog mit einem Mandanten dokumentiert.

Platz 4: Wenn der Drücker nicht zum Schuss kommt

Unsere Blogleser haben sich auch an diesem Einblick in unseren Arbeitsalltag erfreut. Normalerweise sitzen ja wir ja auf der anderen Seite und sind der Dienstleister, der Kanzleien seinen Service präsentiert. „Wenn der Drücker nicht zum Schuss kommt“ zeigt uns auf der Zuhörerseite – und einen Vertriebler, der es echt hart übertrieben hat.

Platz 5: Rechnung erhalten? Die AnwVS erklärt für Mandanten.

Der fünfte Platz ist momentan wohl für Mandanten reserviert. Hatten wir hier vor drei Monaten noch die Anwälte angesprochen, dass der Mandant abgetaucht und die Rechnung noch offen ist, richten wir uns nn direkt an Mandanten, die von uns eine Rechnung erhalten haben. Ihnen erklären wir, wie die Anwaltliche Verrechnungsstelle funktioniert.

Und sonst noch?

Beliebt (ausweislich hoher Klickzahlen mit einem Peak oder eines niedrigen, dafür kontinuierlichen Klick-Volumens) waren wie gewohnt die Formfehler in der Vergütungsvereinbarung, der Heilige Ivo und der Erbstreit mit der ungewissen Dauer, neu dabei ist Klaus Kinskis Bonmot zu Beleidigungen das Fundstück „Knastladen NRW“.