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Halloween – leicht gemacht

Vor einem Jahr hatten wir schon einmal einen Text zu Halloween, konkret ging es um ein Urteil, die Rechtslage und die Band. In diesem Jahr bedienen wir uns bei einem dieser drei Elemente. Die Kernfrage: Wie macht man es sich leicht zu Halloween?

„Verrechnungsstelle für Anwälte – wo ist da eigentlich mein Nutzen?“

Den Spruch kennt man aus der Schule oder von Weiterbildungen: „Es gibt keine dummen Fragen.“ Im Vertrieb ist das ähnlich, nur das es heißt: „Es gibt keine schlechten Fragen.“ Schlecht ist es nur, wenn gar nicht gefragt wird. Gut oder vielleicht sogar besser ist es, wenn die Frage einen Hauch von Provokation in sich trägt.

Was ist überhaupt eine Anwaltliche Verrechnungsstelle?

Sie sind Rechtsanwalt und durch die Empfehlung eines Kollegen, ein Suchergebnis bei Google oder durch das Schmökern in alten Kammermitteilungen auf uns aufmerksam geworden? Sie sind Mandant eines Rechtsanwalts und haben Post von uns erhalten? Und jetzt fragen Sie sich, was ist überhaupt eine Verrechnungsstelle? Nun, wir hätten da eine Antwort…

Gin und Marketing – beim Trend zählt die Story

Nach der rechtlichen Einordnung von Gin geht es im zweiten Teil nun lockerer zu. Schließlich ist Marketing eine Teildisziplin der Betriebswirtschaft, welche wiederum Teil der Sozialwissenschaft ist und damit – im Gegensatz zur Jurisprudenz – nur eine „Geschwätzwissenschaft“.

So geht’s richtig (falsch) – eine kleine Handreichung für die Parkscheibe

Nutzwertartikel mit praktischen Hinweisen sind das Salz in der Blogsuppe, oder so ähnlich. Nach „harten“ Beiträgen zu unserem Kernthema Honorarrecht (z.B. 5 Tipps zur Honorarvereinbarung oder den BGH-Urteilen zu Formfehlern in der Vergütungsvereinbarung) kommt jetzt ein „weicher“ Beitrag, für die Autofahrer unter uns. Wie setze ich die Parkscheibe richtig (falsch) ein?

Der Mandant – das unbekannte Wesen?

In der Netflix-Serie „Daredevil“ arbeitet Matt Murdock, die anwaltliche Tagesidentität des titelgebenden Helden, oft pro bono. Das füllt zwar nicht den Kühlschrank, erspart ihm aber die Sorge, ob sein Honorar überhaupt bezahlt werden kann. In der Realität ist es andersherum: Anwälte stellen Honorare in Rechnung, haben dafür aber Ungewissheit.

Trendprodukt Gin – Die rechtliche Einordnung

Vor rund anderthalb Jahren hatten wir hier im Blog schon mal einen Genussartikel, genauer: zu Craft Beer und Recht. Aus dem Sommerurlaub hat einer der Kollegen nun eine kleine Kollektion Gin mitgebracht – und einen zweiteiligen Bericht produziert. Erst geht es um Recht und Geschichte, dann um Marketing und Genuss.

Von offenen Fragen bis zu titulierten Forderungen und der Berufungsinstanz

Wie lässt sich der Arbeitsalltag von Anwälten angenehmer und einfacher gestalten? Als Verrechnungsstelle haben wir da eine sehr konkrete Vorstellung – die wir auch auf anwvs.de ausbreiten. Für manche ist das aber nicht genug: Die brauchen es noch allgemeiner oder noch konkreter. Drei Beispiele.

BGH: Wenn der eine Zivilsenat dem anderen mal so richtig schön…

Wo ein rauer, direkter Umgangston herrscht, kann man Kollegen oder Vorgesetzten verbal auch mal so richtig schön einen mitgeben. Auf der Baustelle ist das sozialädaquat, so 2010 beispielsweise das LAG Mecklenburg-Vorpommern. Bei sich selbst bevorzugen Richter eine subtilere Note. Der 7. Zivilsenat des BGH hat das mal wieder gezeigt.