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Von DSGVO bis RAK – die Top-Artikel im ersten Halbjahr

12:23

Trotz zweijähriger Vorlaufzeit kam das Thema „DSGVO“ ziemlich überraschend auf die hiesigen Unternehmen und Vereine zu. Anders ist der allgemeine Rummel kaum zu erklären, der auch unserem DSGVO-Artikel einen Schub verpasst hat. Die anderen Highflyer beschäftigen sich dafür mit ganz anderen Inhalten.

Platz 1: zwei weniger ernste Gedanken

Insgesamt haben wir uns zweimal der DSGVO gewidmet – einmal mit dem Originalbeitrag am 9. Mai und dann zwei Wochen später mit einem Update aus aktuellem Anlass. Was unseren Beitrag von weit über 90% der anderen Texte zu dieser Verordnung unterscheidet, ist die geringe Ernsthaftigkeit, mit der wir an die Sache herangegangen sind. Alarmistische Artikel gab es genug, wir fanden Galgenhumor passender.

Platz 2: ein sachfremder Gastbeitrag

Wir als Verrechnungsstelle beschäftigen uns im Blog ja vor allem mit allen rechtlichen und technischen Aspekten, die irgendwie mit unserer Arbeit zu tun haben. Manchmal kommen die Inhalte aber aus einer ganz anderen (juristischen) Ecke und ziehen (gerade deswegen?) um so mehr Leser. Ein aktuelles Beispiel: Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Behandlungsfehlern oder Unfällen von Thomas Gfrörer, Qurmbach & Partner.

Platz 3: Praktischer Anwendungsfall

Ausweislich unserer internen Klick-Statistik geht es den hiesigen Anwälten gut: Jedenfalls hat sich unser Best-Practice-Text Wachstum der Kanzlei finanzieren in den Top 3 platziert.

Platz 4: „Doch bitter weint der Rechtsanwalt“

War es die vergleichsweise pointierte Überschrift „Doch bitter weint der Rechtsanwalt“? War es das Vorschaubild, mit dem Stoff gewordenen Angst-Emoji? Wir wissen es nicht genau, was die Leser motiviert hat. In absoluten Zahlen sehen wir aber einen guten Zuspruch. Doch was sich genau hinter dem Text verbirgt, wollen wir auch nicht aufklären…

Platz 5: Des einen Freud, des anderen…

Auf der grundsätzlichen Ebene wollen wir über Standesvertretungen nur gute Worte verlieren: Schließlich bringt es ja durchaus Vorteile mit sich, wenn Interessen gebündelt werden und daraus Gutes entsteht. Es gibt aber auch Einzelfälle,wo man sich als Beobachter fragt, ob gerade ein ehrbarer Kampf für das Gute in der Welt geführt wird oder ob es sich schlicht um Kompetenzüberschreitung „aus Gründen“ handelt.Was wir konkret damit meinen, findet sich in der Kolumne Die RAK Köln und ihr Kampf gegen die AGB einer Kanzlei.

Und sonst so? Weitere beliebte Artikel

Neben dieser Momentaufnahme aktueller Highflyer gibt es noch ein paar Dauerbrenner, die kontinuierlich ihre Leser ziehen – und sich dabei mit unserem Kerngeschäft beschäftigen. Konkret umfasst das die Honorarvereinbarung beim Erbstreit, die Formfehler in der Vergütungsvereinbarung und die Bewertung des Mandantenstamms beim Kanzleiverkauf. Knapp an den Top 5 gescheitert sind übrigens die Punktabzüge in der B-Note der angehende Rechtsanwälte in England vom 17. April und die grundsätzliche Rechtsfrage zu Ostern vom 28. März.